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Koordinierte Aufnahmeprüfung (KAP)

Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule stellt die Klassenlehrperson der Primarschule einen Antrag auf die Zuteilung zu einem Klassentyp, Leistungszug oder Niveau aufgrund einer Gesamtbeurteilung des Kindes. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Antrag nicht einverstanden, kann eine kantonale Übertrittsprüfung (Koordinierte Aufnahmeprüfung - KAP) absolviert werden. Die Zuteilung des Kindes für die Sekundarschule richtet sich nach dem Prüfungsergebnis.

Nächste Durchführung der KAP:

  • 24. und 25. April 2024
  • 23. und 24. April 2025
  • 29. und 30. April 2026


AnkerKontakt:
Marco Cerbella, Präsident AG KAP
078 672 49 03 (15:30 bis 17:30) | marco.cerbellaNULL@bluewin.ch

Patrick Bachmann | Schulaufsicht
Tel. 058 345 58 02 | patrick.bachmannNULL@tg.ch


AnkerZuweisung und Anmeldung

Vor dem Übertritt in die Sekundarstufe I stellt die Klassenlehrperson der 6. Klasse für jedes Kind aufgrund einer Beurteilung gemäss der Richtlinie zum Übertritt in die Sekundarschule einen Antrag an die zuständige Sekundarschulbehörde auf die Zuweisung zu einem Klassentyp oder Leistungszug sowie auf die Zuteilung für die in Niveaus geführten Fächer.

Erziehungsberechtigte, die mit der Empfehlung der Primarschullehrperson nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihr Kind an die koordinierte Aufnahmeprüfung (KAP) anzumelden. Die zuständige Sekundarschule erteilt weitere Auskünfte über das Übertrittsverfahren.

Die koordinierte Aufnahmeprüfung wird von einer Arbeitsgruppe erstellt und den Schulgemeinden zum verbindlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Schulgemeinden leisten entsprechende finanzielle Beiträge. Den Erziehungsberechtigten der Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine Kosten verrechnet werden.

AnkerRechtliche Grundlagen

Gemäss § 15 Abs. 2 VG und gemäss § 24 der VSV haben Erziehungsberechitigte die Möglichkeit ihr Kind an die koordinierte Aufnahmeprüfung (KAP) anzumelden.