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Durchlässige Sekundarstufe (DLS)

Die Sekundarschule ist durchlässig organisiert. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach ihren Leistungsmöglichkeiten in eine Klasse mit Typengliederung zugeteilt. Zudem wird der Unterricht in Mathematik und mindestens in einer Fremdsprache typenübergreifend in Niveaus geführt. Für das 9. Schuljahr können die Schulen im Sinne der lokalen Schul- und Unterrichtsentwicklung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eigene Modelle entwickeln.


AnkerKontakt:
Markus Pallmann | Schulaufsicht
Tel. 058 345 77 68 | markus.pallmannNULL@tg.ch


Schulen mit Typengliederung und Niveaugruppen

Die Schülerinnen und Schüler sind je nach ihren Leistungsmöglichkeiten in eine Stammklasse des Typs G bzw. des Typs E, in eine typengemischte Klasse oder in eine Klasse ohne Typengliederung zugeteilt. 

  • Stammklasse Typ G (Grundlegende Anforderungen) 
  • Stammklasse Typ E (Erweiterte Anforderungen) 
  • Typengemischte Klassen (Typ G und Typ E in der )

Mindestens in Mathematik und einer Fremdsprache wird der Unterricht in Niveaus geführt. Die Niveaugruppen sind typenübergreifend (also unter Einbezug des ganzen Leistungsspektrums der Sekundarschule) zusammenzustellen. Es wird zwischen drei Niveaugruppen unterschieden:

  • g (grundlegende Anforderungen)
  • m (mittlere Anforderungen)
  • e (erweiterte Anforderungen)

Schulen ohne Typengliederung oder Niveauführung

Wenn ein hoher Grad an binnendifferenziertem Unterricht gewährleistet ist, kann eine Schulgemeinde auf Typengliederung oder Niveauführung verzichten. Die Durchlässigkeit ist bei jedem Schulmodell zu gewährleisten. Für das 9. Schuljahr können die Schulen im Sinne der lokalen Schul- und Unterrichtsentwicklung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eigene Modelle entwickeln.

Führt eine Schule keine äussere Typengliederung, müssen im Zeugnis bei den Fachbereichen Sprachen, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft die Leistungszüge angegeben werden.

Zuteilung

Die Primarlehrperson stellt aufgrund einer Gesamtbeurteilung einen Antrag auf Zuteilung zu den beiden Typen und den Niveaus. Der Antrag wird mit den Eltern vorbesprochen. Die definitive Zuteilung erfolgt durch die Sekundarschulbehörde oder bei einer entsprechenden Kompetenzübertragung die Schulleitung des Sekundarschulzentrums.

Bei Nichteinverständnis mit der Zuteilung besteht die Möglichkeit, eine Prüfung (Koordinierte Aufnahmeprüfung KAP) abzulegen.

AnkerRechtliche Grundlagen