Lagerbeiträge
Für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen können von den Erziehungsberechtigten Beiträge erhoben werden.
Martin Kressibucher | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 95 | martin.kressibucherNULL@tg.ch
Kostenumfang
Der Umfang richtet sich nach den zu Hause anfallenden durchschnittlichen Einsparungen und beträgt gemäss § 18a VSV maximal 22 Franken pro Tag.
Unterstützung
- Bericht des Bundesrates (2019): Möglichkeiten zur Unterstützung von obligatorischen Schulsportlage
- Winterhilfe Thrugau:
- Pro Familia Schweiz
Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 39 VG können von den Erziehungsberechtigten Beiträge für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen erhoben werden. § 18a VSV definiert eine Obergrenze von 22 Franken pro Tag.