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Lagerbeiträge

Für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen können von den Erziehungsberechtigten Beiträge erhoben werden.


AnkerKontakt:
Martin Kressibucher | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 95 | martin.kressibucherNULL@tg.ch


AnkerKostenumfang

Der Umfang richtet sich nach den zu Hause anfallenden durchschnittlichen Einsparungen und beträgt gemäss § 18a VSV maximal 22 Franken pro Tag. 

AnkerUnterstützung

AnkerRechtliche Grundlagen

Gemäss § 39 VG können von den Erziehungsberechtigten Beiträge für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen erhoben werden. § 18a VSV definiert eine Obergrenze von 22 Franken pro Tag.

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