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Repetition

Repetion bezeichnet die Wiederholung einer Schulklasse. Sie wird angeordne, wenn zu erwarten ist, dass damit Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig beseitigt werden können.


AnkerKontakt:
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch


Allgemeines

Repetitionen dürfen nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass damit Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig beseitigt werden können. Dabei wird ein ausgewiesener Lern- und Leistungswille vorausgesetzt. An der Primar- und Sekundarschule kann höchstens je einmal repetiert werden. 

Eine Repetition ist in vielen Fällen problematisch und führt nur selten zum gewünschten Erfolg. Entsprechend zurückhaltend sollte davon Gebrauch gemacht werden. Eine Repetition kann in folgenden Fällen sinnvoll oder notwendig sein:

  • aufgrund sehr langer Schulausfälle oder ähnlicher Gründe sind so grosse Lücken entstanden, dass sich diese nicht mehr mit vernünftigem Aufwand individuell schliessen lassen.
  • der Unterschied in der körperlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung zu den anderen Kindern der gleichen Klasse ist übermässig und bereitet schulische Probleme.

In der Sekundarschule kann bei einem Wechsel aus dem Typ G in den Typ E ein Schuljahr wiederholt werden, wenn angenommen werden kann, dass anschliessend die Schulleistungen auf dem höheren Niveau auf Dauer genügen werden. 

AnkerRechtliche Grundlagen

Repetitionen sind geregelt unter § 43 VG und § 40 VSV.