Schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung
Die Schulgemeinden sorgen für regelmässige schulärztliche und schulzahnärztliche Untersuche während der obligatorischen Schulzeit. Die schulärztliche und die schulzahnärztliche Betreuung umfasst die Beauftragung eines Schularztes oder einer Schulärztin und eines Schulzahnarztes oder einer Schulzahnärztin, regelmässige schulärztliche und schulzahnärztliche Untersuchungen sowie den zahnprophylaktischen Unterricht.
Anita Haag | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 97 | anita.haagNULL@tg.ch
Ergänzende Informationen
- Richtlinie über die Schulärztliche und Schulzahnärztliche Betreuung
- Erläuterungen zu den neuen Richtlinien über die schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung vom 12. April 2017
- Organisation und Ablauf der schulärztlichen Untersuchung: Checkliste für Schulen
- Kopfläuse
- Vorsicht Zecken!
- Empfehlungen für den (vor)schulischen Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten und Parasitosen (Stand Mai 2020)
- Medizinischer Dienst Amt für Gesundheit
Vorlagen und Formulare
- Schulärztliche Untersuchungskarte (BLDZ Art. 5830.72.02)
- Schulzahnärztliches Befundblatt (BLDZ Art. 5340.61.01)
- Kontrollkarte Schulärztlicher und Schulzahnärztlicher Untersuch (BLDZ Art. 5840.72.01)
- Mustervereinbarung für Schulärzte und Schulärztinnen
- Mustervereinbarung für Schulzahnärzte und Schulzahnärztinnen
Rechtliche Grundlagen
Die Schulgemeinden sorgen gemäss § 59 VG für regelmässige schulärztliche und schulzahnärztliche Untersuche während der obligatorischen Schulzeit. Näheres regelt die Richtlinie über die Schulärztliche und Schulzahnärztliche Betreuung.