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Schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung

Die Schulgemeinden sorgen für regelmässige schulärztliche und schulzahnärztliche Untersuche während der obligatorischen Schulzeit. Die schulärztliche und die schulzahnärztliche Betreuung umfasst die Beauftragung eines Schularztes oder einer Schulärztin und eines Schulzahnarztes oder einer Schulzahnärztin, regelmässige schulärztliche und schulzahnärztliche Untersuchungen sowie den zahnprophylaktischen Unterricht.


AnkerKontakt:
Anita Haag | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 97 | anita.haagNULL@tg.ch


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