AV-Info 05 | 2021
12. Februar 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Es ist erfreulich, dass am vergangenen Montag gemäss den Meldungen, die bei der Task-Force Schule eingegangen sind, alle Schulen nach den Sportferien wieder erfolgreich mit dem ordentlichen Unterricht gestartet haben.
Nach wie vor befinden wir uns im bereits beschriebenen Dilemma, dass die Fallzahlen im Kanton Thurgau im schweizweiten Vergleich tief sind und tendenziell sinken, jedoch mit Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit den Virusmutationen zu rechnen ist.
Aus diesem Grund sehen wir bis auf weiteres von einer Änderung der Massnahmen für die Schulen ab. Das strikte Einhalten der Massnahmen gemäss DEK-Entscheid 7 vom 22. Januar 2021 genügt.
Wir haben bereits früher auf das Spannungsfeld hingewiesen, dem die Schulverantwortlichen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Massnahmen ausgesetzt sind. Die Erwartungen an das Handeln der Schulen gehen teilweise weit auseinander. Es kommt auch zu emotional herausfordernden Situationen. Dabei ist es gerade von Seiten der Schule wichtig, andere Haltungen ernst zu nehmen und im Rahmen des zugestandenen Handlungsspielraums Lösungen zu finden (vgl. Policy-Brief der Swiss National COVID-19 Science Task Force vom 4. Februar 2021).
Umgang mit Corona-Tests an den Thurgauer Schulen
Im Auftrag des Chefs des Fachstabs Pandemie wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit der Frage von Tests befasst. Die Task-Force Schule wird in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein. Wie bereits berichtet ist zurzeit keine Anordnung von flächendeckenden Massentests an Schulen vorgesehen. Allfällige Anträge von Schulen für Tests können erst nach der Auswertung des Pilotprojekts am BfGS erfolgen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass im Zusammenhang mit einem Ausbruch an einer Schule durch den kantonsärztlichen Dienst Tests angeordnet werden. Im Hinblick darauf stellen wir auf der Homepage des AV ab Mitte kommender Woche einen Musterinformationsbrief für Eltern mit Einverständniserklärung zur Verfügung.
Urnenabstimmung für die Genehmigung der Rechnungen
Ausserordentliche Urnenabstimmungen sind nur für die Gesamterneuerungswahlen bis zum 4. Juli 2021 möglich (vgl. AV-Info 03 | 2021). Für andere Geschäfte ist nach dem 31. März 2021 keine ausserordentliche Urnenabstimmung möglich (vgl. AV-Info 01 | 2021).
Eine allfällige Verlängerung über den 31. März 2021 hinaus ist abhängig vom Entscheid des Bundesrats zu weitergehenden Massnahmen. Die Verlängerung müsste vom Regierungsrat als Notrecht beschlossen und dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet werden. Mit einem solchen Regierungsratsbeschluss wäre frühestens anfangs März zu rechnen.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 25. Februar 2021, 13.00 Uhr (AV-Info am Freitag, 26. Februar 2021).
Informationen für Schulleitungen
Einladung zur Schulleitungstagung vom 25. März 2021
Die Schulleiterinnen und Schulleiter erwartet eine attraktive, virtuelle Tagung mit Inputs und Austauschgelegenheiten zum Thema «Mitarbeitergespräch»: Impulse aus der Wissenschaft, Praxistrends und Reflexionsmöglichkeiten. Zusätzlich bleibt Zeit, die Anforderungen der Führungspersonen in Corona-Zeiten zu diskutieren.
Einladung und Programm, Anmeldung bis 12. März 2021
Aktuelle BBF Informationen Februar 2021
Die Informationen zur Begabungs- und Begabtenförderung BBF geben Ihnen jedes Semester Hinweise zu aktuellen Entwicklungen, kommenden Veranstaltungen, neuen Weiterbildungsangeboten sowie Fachliteratur.
Beratung und Support bietet jederzeit die Fachstelle BBF.
Lehrmittelkatalog und -bestellungen
Die Lehrmittelkataloge und -Bestellscheine werden ab 23. Februar 2021 an die Schulen versandt. Die Lehrmittel-Verantwortlichen (Powershopper) werden gebeten, bis dahin die Bestellantragslisten für ihre Schule zu eröffnen. Der Kantonsbeitrag wird nur auf eine Gesamtbestellung pro Schulhaus gewährt. Die BLDZ kann einzeln eingegangene Bestellungen nicht zusammenfügen.
Leider kann aufgrund angepasster Verlagskonditionen der Kantonsbeitrag nicht mehr auf alle Lehrmittel gewährt werden.
Die Lieferung der Lehrmittel erfolgt nach Eingang der Bestellungen und bis spätestens 2 Wochen vor den Sommerferien. Bei Fragen oder für die Vergabe von Logins, wenden Sie sich bitte an die BLDZ.
Detaillierte Informationen werden per Mail an die Schulleitungen und Powershopper versandt.
Einsatz Französischlehrmittel «dis donc»
Dis donc ist in der Primarstufe und ab Schuljahr 2021/22 an in den 1. Klassen der Sekundarstufe als obligatorisches Lehrmittel einzusetzen. In den 2. Klassen der Sekundarschule darf Envol noch während einem Jahr, in den 3. Klassen der Sekundarschule noch während zwei Jahren verwendet werden. Der Einsatz von dis donc ist in diesen Klassen bereits früher möglich.
Schultergürtel und Leuchtwesten
Schultergürtel (orange für 1. Kindergarten, gelb für 1. Klasse) sowie Leuchtwesten (S für 1. Klasse Primarschule, M für 1. Klasse Sekundarschule), sind nur für neu eingetretene Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen bestimmt. Bitte diese Menge in der Sammelbestellung erfassen.
Case Management Berufsbildung Kanton Thurgau (CMBB)
Die Fachstelle CMBB existiert mittlerweile seit 11 Jahren. Ihr Auftrag besteht darin, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 24 Jahren zu beraten und zu begleiten, damit sie eine Berufsausbildung erfolgreich abschliessen können. Im Fokus sind diejenigen Jugendlichen, deren Integration in die Berufsbildung infolge infolge einer Mehrfachbelastung besonders gefährdet ist.
Während der Sekundarstufe I liegt der Berufswahlprozess in der Verantwortung der Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten. Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und dem CMBB – unter Einbezug der Erziehungsberechtigten – fokussiert auf den Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung. Eine frühzeitige Erfassung der Schwierigkeiten, die den Berufswahlprozess belasten und die Suche nach geeigneten Unterstützungen, Zwischenlösungen oder einer passenden Ausbildung verhindern unnötige Abbrüche oder Repetitionen. Die Kontinuität und die Koordination, die das CMBB auch nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit bieten kann, ermöglichen es den Entwicklungsprozess in der Berufsbildung über längere Zeit zu begleiten.
Weitere Informationen: CMBB, "Wege in die berufliche Grundbildung" (mit dem CMBB-"Lieferwagen")
Informationen für Finanzverantwortliche
Beitragsleistungen 2021 – Berechnungsgrundlagen Rechnungsjahr 2020
Per 28. Februar 2021 ist neben den Kopien der Steuerabrechnungen das Formular Gesuch um Beitragsleistungen und Bestätigung der Datengrundlagen inkl. allfälliger Gesuche gemäss § 6 bzw. § 11 des Beitragsgesetzes einzureichen.
Ebenfalls auf Ende Februar sind die Schülerdaten per Stichtag 15.2.21 zu übermitteln. Die Termine sind verbindlich einzuhalten, besten Dank.
Termin elektronische Besoldungsmeldung 2020 - (möglichst bis Ende März)
Aus personellen Gründen sind wir dieses Jahr darauf angewiesen, dass ein Grossteil der Schulgemeinden die Erfassung der Besoldungsmeldungen bis Ende März vorgenommen hat. Daher bitten wir Sie, die Besoldungsmeldungen sobald wie möglich in EdIS-SVFin zu übermitteln. So können wir die Arbeitslast für die entsprechende Verarbeitung besser bewältigen. Sollte es einer Schulgemeinde nicht möglich sein, die Besoldungsmeldungen dieses Jahr frühzeitig zu erfassen, muss die Erfassung wie gewohnt bis spätestens 30. Juni 2021 erfolgen. Für die Erfassung der Besoldungsmeldungen steht Ihnen sowohl ein Handbuch als auch eine Kurzanleitung zur Verfügung.
Termin elektronische Meldung Jahresrechnung 2020 - (möglichst bis Ende März)
Aus personellen Gründen sind wir dieses Jahr darauf angewiesen, dass ein Grossteil der Schulgemeinden die elektronische Meldung der Jahresrechnung bis Ende März vorgenommen hat. Falls die Jahresrechnung einer Schulgemeinde bis 31. März 2021 noch nicht genehmigt sein sollte, kann die Meldung (inklusive Verbuchung geplanter Verwendung des Ertragsüberschusses) dennoch vorgenommen werden. Sollte es einer Schulgemeinde nicht möglich sein, die elektronische Meldung der Jahresrechnung bereits vor dem 31. März 2021 vorzunehmen, bitten wir Sie die Rechnung sobald möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2021 zu übermitteln.
Schulgemeinden mit ABACUS können die bekannte Export-Datei anhand der Schritt-für-Schritt-Arbeitsanleitung wie im Vorjahr selbstständig ins EdIS-SVFin importieren. Die übrigen Schulgemeinden nehmen die Erfassung wie gewohnt manuell vor. Für die Erfassung steht Ihnen sowohl ein Handbuch als auch eine Kurzanleitung zur Verfügung. Zusätzlich ist der Erfolg vor Verbuchung der Verwendung des Ertragsüberschusses inklusive Verwendungszweck manuell zu erfassen (unter "weitere Angaben").
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