Datenverwaltungs- und Lernsysteme
Datenverwaltungs- und Lernsysteme sammeln, verwalten oder bearbeiten Daten in einer Schulgemeinden (z.B. Zeugnisnoten, Stundenpläne).
Davon zu unterscheiden ist das durch den Kanton zur Verfügung gestellte Schülerverwaltungssystem (SVS), welches wichtige Personendaten sammelt (z.B. Personalien der Schülerschaft, Lehrerschaft, Einhaltung kantonaler Vorgaben).
Kurt Mästinger | Stabsstelle Informatik
058 345 57 86 | kurt.maestingerNULL@tg.ch
Allgemeines
Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit dem VTGS und den Bildungsverbänden ein attraktives Portfolio mit bewährten Anbietern zusammen gestellt. Die im Portfolio enthaltenen Produkte garantieren ein Grundmodul zu einem fixen Preis, zusammen mit der Anbindung an die Schnittstelle zu SVS.
Die Schulen sind in der Wahl von Datenverwaltungs- und Lernsystemen grundsätzlich frei und bestimmen selbst, ob sie ein Produkt aus dem Portfolio nutzen möchten oder nicht.
Entscheidungsgrundlagen
Alle im Portfolio enthaltenen Angebote garantieren ein Grundmodul mit Anbindung zur Schnittstelle SVS sowie einen unterzeichneten Rahmenvertrag mit dem Amt für Informatik für die Bearbeitung und Nutzung von besonders schützenswerten Personendaten.
Finanzielle Unterstützung
Datenverwaltungs- und Lernsysteme (DVL) – Verfahrensänderung Finanzierungsbeitrag
Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten beiden Abrechnungsperioden werden die Finanzierungsbeiträge an die lokalen DVL-Softwarelösungen ab diesem Jahr direkt vom AV überwiesen, basierend auf den Schülerzahlen des Vorjahres (analog Beitragsleistungen). Der Aufwand für die Rechnungsstellung bzw. den Abgleich entfällt zukünftig.
- Bisher – 2022/2023
Rechnungsstellung durch Schulgemeinde jeweils im letzten Quartal des Jahres. Finanzierungsbeitrag von Fr. 10.00 pro Jahr und Schülerin und Schüler. - Neu – ab 2024
Finanzierungsbeitrag wird direkt durch das AV ausgerichtet. Die Rechnungsstellung entfällt.
- Gesetzliche Grundlagen (RRB)
- Massgebend sind die durchschnittlichen Schülerzahlen der letzten rechtsgültigen Berechnung der Beitragsleistungen.
Vorgehensweise
Mit folgenden Schritten gelangen Sie zum neuen Produkt
- Die Schulen informieren sich auf dieser Web-Site und auf der Web-Site der Leistungserbringer, wählen ein Produkt aus dem Portfolio aus, entscheiden sich für ein Grundmodul oder konfektionieren ihren Funktionsumfang nach ihren Bedürfnissen.
- Die Schulen bestellen direkt beim entsprechenden Leistungserbringer und unterzeichnen einen Dienstleistungsvertrag.
- Der Leistungserbringer bestellt beim Amt für Informatik die Konfiguration der Schnittstelle (ein einfaches Mail genügt) und konfiguriert die Cloudlösung zusammen mit der Schule in eigener Regie.
Einstellung Betrieb Citrix LehrerOffice
- Citrix LehrerOffice inkl. Zeugnisdruck kann bis maximal Ende 2023 weiterhin kostenlos genutzt werden.
- Bis Ende 2023 müssen alle Schulen, welche LehrerOffice mit Citrixzugang nutzen, sich für das Hosting bei LehrerOffice oder eine Alternative entscheiden.
Der Betrieb der Kantonslösung Citrix LehrerOffice wird definitiv eingestellt.
Kündigung Kantonslizenz
- Wer LehrerOffice auch nach Ende 2024 nutzen möchte, muss das Produkt bei der Firma CMI AG lizenzieren.
Voraussetzung für Leistungserbringer
Um Toolanbieter im kantonalen Portfolio zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Unterzeichneter Rahmenvertrag für die Bearbeitung und Nutzung von besonders schützenswerten Personendaten (Datenaustausch zwischen der Schulverwaltungsanwendung SVS und der Datenverwaltungs- und Lernsysteme)
- Angebot eines Grundmoduls mit Minimalanforderungen (Offerte an: Amt für Informatik, Kanton Thurgau, Stephan Hofstetter, Im Roos 6, 8570 Weinfelden oder stephan.hofstetter@tg.ch )
- Zustimmung für einen Vergleich mit den anderen Toolanbietern bezüglich der Beurteilungskriterien und den Kosten für das Grundmodul (Tabelle Angebotsvergleich)
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage zur Erstellung von Zeugnissen bildet das Beurteilungsreglement.