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Schulsystem

Die Volksschule dauert elf Jahre. Sie ist in Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule eingeteilt. Der Besuch der Volksschule ist obligatorisch und kostenlos. Neben den öffentlichen Volksschulen bestehen Sonderschulen und Privatschulen. Der Kanton führt die Aufsicht über das gesamte Unterrichtswesen.


Kontakt:
Heinrich Christ | Amtsleitung
Tel. 058 345 57 74 | heinrich.christNULL@tg.ch 


Broschüre Bildungsmöglichkeiten

Schulgemeinden


Träger der öffentlichen Schulen sind die 87 Schulgemeinden. Primarschulgemeinden sind zuständig für den Kindergarten und die Primarstufe, Sekundraschulgemeinden für die Sekundarstufe. Primar- und Sekundarschulgemeinden können sich zu Volkschulgemeinden zusammenschliessen. Gemäss § 62 des Volkschulgesetzes können die Aufgaben der Schulgemeinden der Politischen Gemeinde übertragen werden, sofern die Gemeindegebiete deckungsgleich sind.

Schulgemeinden verfügen über eine Gemeindeordnung, die unter anderem die demokratischen Mitspracherechte regelt und eine gewählte Schulbehörde als strategisches Führungsorgan und Schulleitungen, zur pädagogischen, personellen administrativ-organisatorischen Führung. Die Schulgemeinden nehmen eigene Steuern ein. Zwischen den Schulgemeinden besteht ein horizontaler Finanzausgleich mit Beteiligung des Kantons.

Bildungsverbände

Der Kanton arbeitet bei der Pflege der Volkschule eng mit den Bildungsverbänden und der Pädagogischen Hochschule zusammen.

AnkerRechtliche Grundlagen