Einschulungsklasse
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Einschulungsklassen besuchen, verteilt sich der Lehrstoff der ersten Primarklasse auf zwei Jahre.
Kontakt:
Brigitta Fegble| Angebote und Entwicklung
Tel. 058 345 58 15 | brigitta.fegbleNULL@tg.ch
Allgemeines
Einschulungsklassen dienen der besonderen Förderung schulpflichtig gewordener, in ihrer Entwicklung verzögerter Kinder. In den Einschulungsklassen wird der Lehrstoff der ersten Primarklasse auf zwei Jahre verteilt. Schüler und Schülerinnen der Einschulungsklasse treten in der Regel in die zweite Regelklasse über. Für die Erfüllung der gesamthaft neunjährigen Schulpflicht wird der Besuch der Einschulungsklasse mit zwei Jahren angerechnet.
Rechtliche Grundlagen
Die Einschulungsklasse ist unter § 33 VSV geregelt.