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Schuleintritt

Der Schuleintritt findet mit dem Eintritt in die ersten Klasse des Kindergartens statt. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten mit Beginn des neuen Schuljahres im August in die Schule ein. Die Eltern können den Eintritt ohne Begründung um ein Jahr verschieben.


Kontakt:
Anita Haag | Schulaufsicht
058 345 57 97 | anita.haag@tg.ch


Schulpflichtige Jahrgänge

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, haben mit Beginn des neuen Schuljahres (Montag der 33. Kalenderwoche) den Kindergarten zu besuchen (§ 37 VG). 

Schuljahr Geburtsdaten der kindergartenpflichtigen Kinder
2023 / 2024 1. August 2018 - 31. Juli 2019
2024 / 2025 1. August 2019 - 31. Juli 2020
2025 / 2026 1. August 2020 - 31. Juli 2021

Hinausschieben des Kindergarteneintritts

Die Erziehungsberechtigten können die Verschiebung des Kindergarteneintritts für ihr Kind um ein Jahr erklären. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die entsprechende Erklärung muss bis zum 1. März bei der Schulbehörde eingegangen sein. Später eingegangene  Erklärungen werden berücksichtigt, wenn dies organisatorisch möglich oder das Kind offensichtlich nicht für den Kindergartenbesuch reif ist. Auch bei einer Verschiebung des Kindergarteneintritts muss der Kindergarten zwei Jahre besucht werden.

Ein Vorverlegen des Eintritts in den Kindergarten oder des Übertritts in die Primarschule ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass die erforderlichen Leistungen leicht erfüllt werden und die soziale sowie emotionale Entwicklung gesund erfolgen (§ 42 VSV).

Schulpsychologie und Logopädie stehen Ihnen bei Fragen zum Schuleintritt zur Verfügung.

Flyer "Unser Kind kommt in den Kindergarten"

Rechtliche Grundlagen

  • § 37 VG: Schuleintrittsalter
  • § 41 VSV: Hinausschieben des Kindergarteneintritts