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Sonderpädagogische Massnahmen und Förderangebote

Sonderpädagogische Massnahmen und Förderangebote unterstützen Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf.


AnkerKontakt:
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch


Allgemeines

Sonderpädagogische und weitere Unterstützungsmassnahmen im Sinn der §§ 40 bis 44 VG sowie §§ 28 bis 42 VSV dienen der individuell angepassten Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Davon zu unterscheiden ist die Sonderschulung für Kinder und Jugendliche, denen die regulären sonderpädagogischen Massnahmen und Förderangebote nicht mehr gerecht werden. Die Schulgemeinden klären ihr sonderpädagogisches Angebot in einem Förderkonzept.

AnkerRechtliche Grundlagen

Sonderpädagogische und weitere Unterstützungsmassnahmensind geregelt unter §§ 40 bis 44 VG sowie §§ 28 bis 42 VSV.