Klassengrössen
Der Kanton legt die maximale Anzahl Schülerinnen und Schüler einer Schulklasse fest.
Kontakt:
Anita Haag | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 97 | anita.haagNULL@tg.ch
Richtgrössen
Gemäss § 14 VSV gelten folgende Richtgrössen:
Kindergarten | 20 Kinder |
Regelklasse | 24 Kinder |
Einschulungsklasse | 12 Kinder |
Sonderklasse | 11 Kinder |
Textilarbeit/Werken, Hauswirtschaft, Werken an Regelklassen | 12 Kinder |
Textilarbeit/Werken, Hauswirtschaft, Werken an Sonderklassen | 8 Kinder |
Liegen die Schülerzahlen pro Abteilung länger als zwei Jahre mehr als 20 % über oder mehr als 40 % unter dem Richtwert, ist eine Genehmigung der Schulaufsicht einzuholen.
Rechtliche Grundlagen
§ 14 VSV bestimmt die Richtgrössen für verschiedene Klassen.