Musikalische Grundschulung
Die Musikalische Grundschulung (MGS) ist eine elementare musikpädagogische Unterrichtsform. Sie hat zum Ziel, dem Kind einen Weg zur Musik zu eröffnen. Sie ist als Vertiefung und Ergänzung des Fachs „Musik“ in der Volksschule zu verstehen. Die zwei Musiklektionen werden in diesem Fall mit einer Dritten ergänzt. Lehrpersonen, die MGS erteilen, können Musiklehrpersonen der Musikschulen oder Lehrpersonen der Schulgemeinde sein, sofern sie eine entsprechende Lehrberechtigung haben.
Martin Kressibucher | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 95 | martin.kressibucherNULL@tg.ch
Allgemeines
- Merkblatt MGS 2021
- MGS Anhang 1 Ergänzung und Vertiefung des Lehrplans
- MGS Anhang 2: Einbau einer 3. Musiklektion in der 1.+ 2. Klasse
- MGS Anhang 3: Infrastruktur
Finanzierung und Vereinbarungen
- MGS Anhang 4: Pauschalen
- MGS Anhang 5: Beispiel Leistungsvereinbarung
- MGS Anhang 5: Vorlage Leistungsvereinbarung
Rechtliche Grundlagen
Musikalische Grundschulung ist geregelt unter § 31 VG.