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Beiträge an Musikschulen

Gemäss § 29 VG leistet der Kanton an anerkannte Jugendmusikschulen Beiträge von 50 Prozent des anrechenbaren Betriebsaufwandes.


AnkerKontakt: Bettina Suter und Kim Gossweiler |
Finanzen Sonderschulen, Dienstleistungen, Einstufung Lehrpersonen
058 345 57 81 | bettina.suterNULL@tg.chkim.gossweilerNULL@tg.ch


Anerkennung

Anerkannt werden selbständige Musikschulen, die Jugendlichen bei freier Fächerwahl aus einem vielseitigen Angebot qualifizierten Musikunterricht  erteilen.

Einstufung Lehrpersonen

Neu einzustufende Musiklehrpersonen werden von den Musikschulen mittels Einstufungsformular Musiklehrpersonen dem Kanton Thurgau gemeldet. Die Arbeitsgruppe Beiträge an Musikschulen entscheidet zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst) über deren Einstufung.

AnkerSubventionsbeiträge an Musikschulen

Die anerkannten Musikschulen beantragen beim Kanton Thurgau die Subventionsbeiträge mittels Subventionsgesuch Musikschulen ab 2024 und Details Subventionsgesuch Musikschulen ab 2024.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für die Unterstützung der Musikschulen ist § 29 VG. Details regeln folgende Erlasse: