Beiträge an Musikschulen
Gemäss § 29 VG leistet der Kanton an anerkannte Jugendmusikschulen Beiträge von 50 Prozent des anrechenbaren Betriebsaufwandes.
Finanzen Sonderschulen, Dienstleistungen, Einstufung Lehrpersonen
058 345 57 81 | bettina.suterNULL@tg.ch, kim.gossweilerNULL@tg.ch
Anerkennung
Anerkannt werden selbständige Musikschulen, die Jugendlichen bei freier Fächerwahl aus einem vielseitigen Angebot qualifizierten Musikunterricht erteilen.
Einstufung Lehrpersonen
Neu einzustufende Musiklehrpersonen werden von den Musikschulen mittels Einstufungsformular Musiklehrpersonen dem Kanton Thurgau gemeldet. Die Arbeitsgruppe Beiträge an Musikschulen entscheidet zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst) über deren Einstufung.
Subventionsbeiträge an Musikschulen
Die anerkannten Musikschulen beantragen beim Kanton Thurgau die Subventionsbeiträge mittels Subventionsgesuch Musikschulen ab 2024 und Details Subventionsgesuch Musikschulen ab 2024.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für die Unterstützung der Musikschulen ist § 29 VG. Details regeln folgende Erlasse: