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Privatunterricht (Homeschooling)

Als Privatunterricht gilt nicht öffentlicher Unterricht mit einer Dauer von mindestens sechs Schulwochen. Er wird von einer Lehrperson erteilt, die zum Unterricht an einer öffentlichen Schule des Kantons Thurgau berechtigt ist. Für die Dauer von weniger als sechs Wochen ist kein Privatunterricht möglich.


AnkerKontakt:
Patrick Bachmann | Schulaufsicht
Tel. 058 345 58 02 | patrick.bachmannNULL@tg.ch


Privatunterricht

Die Bestimmungen für Privatunterricht (Homeschooling) befinden sich in der Richtlinie für den Privatunterricht.

Die Richtlinie unterscheidet je nach Dauer zwei Arten von Privatunterricht:

  • Die Bewilligung von Privatunterricht von sechs bis zwölf Unterrichtswochen liegt in der Kompetenz der Schulgemeinden. Die Bewilligung der Schulgemeinden kann auf der Grundlage der kantonalen Richtlinie auch weitere Bedingungen beinhalten.
  • Privatunterricht von über zwölf Unterrichtswochen wird als Homeschooling bezeichnet. Gesuche für Homeschooling sind mittels Formular der Schulaufsicht einzureichen.

AnkerRechtliche Grundlagen

Private Schulung ist in § 26 VG und § 44 VSV geregelt.

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