Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Dispensationen

Eine Dispensation ist eine Ausnahmebewilligung zur Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Besuch des Unterrichts in einem Fachbereich oder einem Modul.


AnkerKontakt:
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch


Praxis

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler individuell angepasste minimale Lernziele in keiner Art und Weise mehr erreichen kann und einer hohen schulischen Belastung ausgesetzt ist, kann die Schulgemeinde in Ausnahmefällen die Dispensation von einem ganzen Fachbereich oder Modul bewilligen. Es braucht dazu das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die Schulaufsicht ist zu informieren.

Dispensationen in Fremdsprachen sind niederschwelliger möglich. Dort kann die Schulleitung auf Antrag von Lehrperson und/oder Erziehungsberechtigen Dispensationen ohne Beizug der Schulaufsicht bewilligen. Die Erziehungsberechtigten sind in den Entscheid einzubeziehen.

AnkerRechtliche Grundlagen

Dispensationen sind geregelt unter § 35b VSV und im Beurteilungsreglement.

open positions