Privatschulen
Privatschulen sind vom Kanton bewilligte, nicht öffentliche Schulen. Die Kosten für die Schulung in einer Privatschule tragen die Erziehungsberechtigten.
Martin Kressibucher | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 95 | martin.kressibucherNULL@tg.ch
Allgemeines
Die Voraussetzungen für eine Bewilligung als Privatschule sind in einer Richtlinie des Departements für Erziehung und Kultur festgelegt.
Therapien für Thurgauer Kinder in Privatschulen werden vom Kanton entschädigt. Die Aufsicht über die Privatschulen erfolgt durch die zuständigen Inspektorinnen und Inspektoren der Schulaufsicht.
- Weisung für die Durchführung und Rückvergütung von Logopädie- und Psychomotoriktherapien
- Bewilligte Privatschulen im Kanton Thurgau
Rechtliche Grundlagen
Geregelt ist der Privatschulbetrieb unter § 45 VSV, ergänzt um Richtlinie für die Bewilligung von Privatschulen.