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Privatschulen

Privatschulen sind vom Kanton bewilligte, nicht öffentliche Schulen. Die Kosten für die Schulung in einer Privatschule tragen die Erziehungsberechtigten.


AnkerKontakt:
Martin Kressibucher | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 95 | martin.kressibucherNULL@tg.ch


Allgemeines

Die Voraussetzungen für eine Bewilligung als Privatschule sind in einer Richtlinie des Departements für Erziehung und Kultur  festgelegt.

Therapien für Thurgauer Kinder in Privatschulen werden vom Kanton entschädigt. Die Aufsicht über die Privatschulen erfolgt durch die zuständigen Inspektorinnen und Inspektoren der Schulaufsicht.

AnkerRechtliche Grundlagen

Geregelt ist der Privatschulbetrieb unter § 45 VSV, ergänzt um  Richtlinie für die Bewilligung von Privatschulen