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Laufbahnblatt für Schülerinnen und Schüler

Die Schulen führen für jede Schülerin und jeden Schüler ein Laufbahnblatt. Das Laufbahnblatt soll den Informationsfluss zwischen den Lehrpersonen der Volksschule gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den Fachpersonen für Schulische Heilpädagogik, Therapien, Logopädie und anderen fördernden Diensten vereinfachen. Es wird ab Schuljahr 2024/2025 elektronisch geführt.


AnkerKontakt:
Andreas Baer | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 93 | andreas.baerNULL@tg.ch


Schülerstammblatt (SVS)

Das Laufbahnblatt für Schülerinnen und Schüler wird ab Schuljahr 2024/2025 einlaufend ab Eintritt in den Kindergarten elektronisch erfasst und geführt. Für die bisherige Führung der Mappe in Papierform haben die Schulgemeinden die Möglichkeit, die Daten direkt aus der SV Schulverwaltung (als Schülerstammblatt) zu drucken. Das Schülerstammblatt wird direkt aus der Schülerbearbeitungsmaske erstellt.

AnkerRechtliche Grundlagen

  • Richtlinie betreffend Führung eines Laufbahnblatts für Schülerinnen und Schüler an Volksschulen
  • § 15 VSV