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Schulsprache Deutsch

Im Kanton Thurgau werden Deutsch als Schulsprache sowie die Fremdsprachen Englisch und Französisch unterrichtet. 


AnkerKontakt:
Brigitta Fegble | Angebote und Entwicklung
Tel. 058 345 58 15 | brigitta.fegbleNULL@tg.ch


Allgemeines

Zu Beginn des ersten Zyklus sprechen die Lehrpersonen neben der Mundart vermehrt Deutsch im Unterricht. Damit legen sie eine Grundlage für die Verwendung der Standardsprache als Unterrichtssprache. Die Einführung der Standardsprache geschieht fliessend und wird spätestens ab der 2. Klasse als Unterrichtssprache verwendet. Die sichere Beherrschung der Standardsprache ist ein wesentliches Ziel der gesamten Schulzeit.

Im Fachbereich Deutsch erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen in den vier Bereichen Hören, Lesen [820 KB], Sprechen und Schreiben. Im Bereich „Sprachen im Fokus“ eignen sie sich Wissen über sprachliche Phänomene an. Im Bereich „Literatur im Fokus“ setzen sie sich mit vielfältigen literarischen Texten auseinander. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan für Deutsch.

Die PHTG prüft derzeit die Weiterführung der Angebote Geschichtendock und Lesespuren. Für die Schulgemeinden steht ein kostenloses Bibliotheksabonnement zur Verfügung: SBD.bibliotheksservice [149.92 KB]

Zyklen- und fachübergreifende Förderung der Schulsprache Deutsch

Umfassende Kompetenzen in der Schulsprache sind eine zentrale Voraussetzung für den Bildungserfolg und eines der Hauptziele der Schule. Schülerinnen und Schüler benötigen in allen Fächern Sprachkompetenzen, um sich fachgerecht, alters- und situationsgemäss auszudrücken und dem Unterricht folgen zu können.

Die Anforderungen im Sprach- und Fachunterricht werden während der Volksschule stetig komplexer und anforderungsreicher. Darum ist es notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern die (Fach-)Sprache lernen, die sie benötigen, um deren Inhalte zu verstehen. Dies gilt auch in den nichtsprachlichen Fächern wie Mathematik oder Natur, Mensch, Gesellschaft.

Eine zyklen- und fächerübergreifende sprachliche Bildung und Förderung der Spracherwerbsprozesse, welche alltagsintegriert, kontinuierlich und systematisch erfolgt, schafft die Grundlage für eine umfassende sprachliche Teilhabe.

AnkerRechtliche Grundlagen

Deutsch wird unter § 15 Beurteilungsreglement behandelt.