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Sprachen

Sprache hat einen zentralen Stellenwert als Grundlage des Denkens, Lernens und der Verständigung und für Lernprozesse. Sprache bildet die Basis für die aktive und umfassende Teilnahme an der Schul- und Arbeitswelt und für lebenslanges Lernen. Sie ist ein Schlüssel für gesellschaftliche Akzeptanz, Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg. In der mehrsprachigen Schweiz kommt dem (Fremd-)Sprachenlernen eine besondere Bedeutung zu.


Kontakt:
Brigitta Fegble | Angebote und Entwicklung
Tel. 058 345 58 15 | brigitta.fegbleNULL@tg.ch

Deutsch

Die konsequente Förderung der Schulsprache Deutsch ist eines der Hauptziele der Volksschule. Dies beinhaltet die Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben, die Sprachen im Fokus und die Literatur im Fokus. Die Förderung für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler erfolgt im Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

Fremdsprachen

Englisch wird ab der 3. Klasse, Französisch ab der 5. Klasse der Primarschule unterrichtet.

Hier finden Sie Hinweise zu Lernzielanpassungen und Dispensationen als sonderpädagogische Massnahmen.

AnkerMigrations- und Herkunftssprachen

Der fakultative Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) fördert ab dem Kindergarten die Herkunftssprache(n), den Erwerb von Kenntnissen zur Herkunftskultur und die Unterstützung des Integrationsprozesses. Die HSK-Trägerschaften bieten dazu Kurse.

Austausch & Mobilität

Austausch und Mobilität mit anderen Sprachregion fördern das gegenseitige kulturelle Verständnis und die sprachlichen Kompetenzen.

Instrument zur Erfassung der Sprachkompetenz

Im Europäischen Sprachenportfolio [402 KB] dokumentieren Schülerinnen und Schüler ihre Erfahrungen und die erworbenen Kompetenzen in der Erstsprache und in den Fremdsprachen. Das ESP I steht für die 3. bis 6. Primarschulklasse, das ESP II für die Sekundarstufe zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig. Alle Varianten des ESP können bei der BLDZ bezogen werden.

Rechtliche Grundlagen

Sprachen werden unter § 15 Beurteilungsreglement behandelt.