Tagesstrukturen
Tagesstrukturen bezeichnen Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung ausserhalb der Schulstunden (z.B. Betreuungszeiten, Aufgabenhilfe, Mittagstische).
Mirjam Staub | Angebote und Entwicklung
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Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung beinhaltet die Betreuung von Kindern in privaten oder öffentlichen Einrichtungen vor oder während ihrer obligatorischen Schulzeit, (vgl. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)). Es wird unterschieden zwischen:
- Einrichtungen im Frühbereich / Vorschulalter (z.B. Kindertagestätten oder Krippen),
- Einrichtungen in denen Kinder im Schulalter betreut werden (Tagesstrukturen für Schulkinder oder Tagesschulen/-kindergärten) und
- Einrichtungen für Kinder aller Altersstufen.
Zusammenarbeit Politische Gemeinden und Schulgemeinden
Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung beauftragt die Politischen Gemeinden mit dem Aufbau und Betrieb angemessener Angebote für die familien- und schulergänzender Kinderbetreuung. Sie kann dafür mit den Schulgemeinden zusammenarbeiten. Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung dient der Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Betreuung ihrer Kinder während der üblichen Arbeitszeiten. Angebote stehen bis zum Abschluss der Volksschule zur Verfügung.
Schulgemeinden können Schulen mit Tagestrukturen (Betreuungszeiten, Aufgabenhilfe, Mittagstische usw.) aufbauen. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und grundsätzlich beitragspflichtig. Zahlreiche Schulgemeinden bieten entsprechende Angebote an.
- Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen Kanton Thurgau (KJF)
- Verein Kinderbetreuung Thurgau (KiBe Thurgau)
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung: Grundsätzliche Zuständigkeit der Politischen Gemeinden
- § 17 VG: Möglichkeit für Schulgemeinden Tagestrukturen aufzubauen.