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Nachhilfeunterricht

Nachhilfeunterricht im Sinne der Volksschulverordnung ist die Aufarbeitung der Wisseneslücken von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Umzug entstanden sind. Er erfolgt unentgeltlich mit Unterstützung der Lehrperson. 


AnkerKontakt:
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch


Allgemeines

Der Nachhilfeunterricht dient dazu, Wissenslücken eines Kindes in Bezug auf den in der Klasse behandelten Stoff innert nützlicher Frist zu schliessen. Solche Wissenslücken können etwa bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall, bei persönlichen oder familiären Krisen oder Zuzug aus einem anderen Kanton entstehen. Nachhilfeunterricht macht nur Sinn, wenn das Kind die nötigen Lernvoraussetzungen mitbringt.

Die Lehrperson des Kindes erteilt den Nachhilfeunterricht im Rahmen ihres Lehrauftrages. Der Nachhilfeunterricht ist deshalb unentgeltlich.

AnkerRechtliche Grundlagen

Geregelt wird der Nachhilfeunterricht in § 30 VSV.