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Wahlen und Abstimmungen

Auf Anordnung des Regierungsrats finden alle vier Jahre Erneuerungswahlen für die Schulbehörden statt.

 

Kontakt:
Rechtsdienst DEK


Durchführung von Wahlen und Abstimmungen

Gesamterneuerung und Amtsdauer

  • Ordentlichen Erneuerungswahlen finden alle vier Jahre auf Anordnung des Regierungsrats statt.
  • Die gegenwärtige ordentliche Amtsdauer läuft am 31. Juli 2025 ab.

Bei der Gründung von Volksschulgemeinden oder bei Zusammenschlüssen von Schulgemeinden kann der Regierungsrat die Amtsdauer um ein halbes Jahr verlängern.

Rücktritt während der Amtsdauer

  • Mitglieder reichen ein begründetes Entlassungsgesuch bei der Schulbehörde ein
  • Über die Annahme Rücktritte von Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen entscheidet das Departement
  • Entlassungsgesuche der übrigen Mitglieder entscheidet die Schulbehörde. Ist diese infolge mehrerer Rücktritte nicht beschlussfähig, entscheidet das Departement.

Die Ersatzwahl ist am nächstmöglichen Termin (unter Beachtung der Ausschreibungsfristen gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht sowie der Abstimmungsdaten für kantonale oder eidgenössische Urnenabstimmungen) durchzuführen.

Rücktritte aus Schulkommissionen von Politischen Gemeinden sind vom Gemeinderat zu genehmigen.

Gesamterneuerungswahlen 2025

Bitte beachten Sie die Informationen und Formulare des Departements für Erziehung und Kultur.

Rechtliche Grundlagen

Grundlagen für die Durchführung der Wahlen in die Schulbehörde bilden die Gemeindeordnung der Schulgemeinde und das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht.