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Platzmanagement und Aufsicht Sonderschulung

Das Amt für Volksschule finanziert und beaufsichtigt integrative und separative Sonderschulungen. Das Amt übernimmt das Platzmanagement für separative Sonderschulungen.

Kontakt:
Fachbereich Sonderpädagogik

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Platzierung 

Die Platzierung der Kinder und Jugendlichen in eine Sonderschule oder in eine Integrative Sonderschulung erfolgt auf  Grundage einer Empfehlung der Schulpsychologie und Logopädie durch den Fachbereich Sonderpädagogik. Das Amt für Volksschule erlässt einen entsprechenden Entscheid mit Kostengutsprache.

Kontakt:

Aufsicht

Für die Aufsicht über die Sonderschulung im Kanton ist das Amt für Volksschule zuständig. Den einzelnen Sonderschulen ist jeweils eine Inspektoratsperson des Fachbereichs Sonderpädagogik zugeteilt. Die Aufsicht erfolgt grundsätzlich analog den Regelschulen. Zusätzlich gelten die Vorgaben der Heimaufsichtsverordnung. Neben schulischen Themen werden auch sozialpädagogische und therapeutische Anliegen besprochen.