Platzmanagement und Aufsicht Sonderschulung
Das Amt für Volksschule finanziert und beaufsichtigt integrative und separative Sonderschulungen. Das Amt übernimmt das Platzmanagement für separative Sonderschulungen.
Kontakt:
Fachbereich Sonderpädagogik
Platzierung
Die Platzierung der Kinder und Jugendlichen in eine Sonderschule oder in eine Integrative Sonderschulung erfolgt auf Grundage einer Empfehlung der Schulpsychologie und Logopädie durch den Fachbereich Sonderpädagogik. Das Amt für Volksschule erlässt einen entsprechenden Entscheid mit Kostengutsprache.
Kontakt:
- Judith Meyer | 058 345 57 77 | judith.meyerNULL@tg.ch
Pädagogik für Schulschwierigkeiten (PSS/Verhalten) - Lukas Stahel | 058 345 57 76 | lukas.stahelNULL@tg.ch
Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung (PMGB)
Pädagogik für Körper- und Mehrfachbehinderung (PKM)
Aufsicht
Für die Aufsicht über die Sonderschulung im Kanton ist das Amt für Volksschule zuständig. Den einzelnen Sonderschulen ist jeweils eine Inspektoratsperson des Fachbereichs Sonderpädagogik zugeteilt. Die Aufsicht erfolgt grundsätzlich analog den Regelschulen. Zusätzlich gelten die Vorgaben der Heimaufsichtsverordnung. Neben schulischen Themen werden auch sozialpädagogische und therapeutische Anliegen besprochen.