Aufsicht Volksschulen, Sonderschulen, Privatschulen und Privater Unterricht
Der Kanton beaufsichtigt die Volksschulen, die Sonderschulen sowie die Privatschulen und den Privatunterricht (Homeschooling).
Kontakt:
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Ihre Schulgemeinde zuständige Person der Schulaufsicht oder an den Fachbereichsleiter Schulaufsicht:
Martin Kressibucher | 058 345 57 95 | martin.kressibucherNULL@tg.ch
Audits
Schulaufsicht und und Schulevaluation überprüfen in Audits gemeinsam die Qualitätsarbeit der Schulen und begleiteten die Umsetzung von entsprechenden Ergebnissen.
Standortgespräche
Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Schulaufsicht und den örtlichen Schulen bilden die ordentlichen Standortgespräche. An diesen nehmen in der Regel das Schulpräsidium und die Schulleitung teil. Das Gespräch wird durch die zuständige Inspektorin/Inspektor geleitet. Es wird ein Protokoll erstellt.
In den Standortgesprächen werden periodisch folgende Hauptbereiche angesprochen:
Organisation
- Klassenplanung / Pensenplanung / Stundenplanung
- Aussenkontakte / Informationsfluss
- Zusammenarbeit
- Förderkonzept / Sonderpädagogisches Angebot
Führung
- Unterrichtsbesuche: Planung und Durchführung / Instrumente / Auswertung
- Mitarbeitergespräche / Mitarbeiterbeurteilung / Flexibles Besoldungssystem (FBS)
- Weiterbildung Lehrperson / Team
- Personalfragen / Lehrberechtigungen, befristete Unterrichtsbewilligung / Berufseinstieg
- Besondere Klassen- / Schülersituation
Unterricht
- Fragen zu konkreten Fachthemen / Fachbereichen / Fächern
- Umsetzung Lehrplan
- Beurteilung / Zeugnis
Qualitätssorge
- Langfristige Entwicklungsplanung / Jahresplanung / Schwerpunkte-Setzung
- Ergebnisse aus Audit und anderen Evaluationen
- Merkmale für Schulqualität / Leitbild / strategische Ziele der Behörde
- Good Practice
Regelbezogene Beratung
Die Fachpersonen der Schulaufsicht
- unterstützen Schulbehörden und Schulleitungen in der Schulorganisation und Schulplanung (Förderkonzepte, Schulbauten, …);
- geben den Schulen Rückmeldungen zu Entwicklungsplan, Schulprogramm und anderen Dokumenten;
- geben Impulse zur Weiterentwicklung des Unterrichts;
- geben den Schulen Impulse zur Optimierung ihrer Qualitätssicherung- und -entwicklung;
- werden bei Konflikten als Weisungsberechtigte oder Experten/Expertinnen beigezogen;
- nehmen bei Bedarf Amtsübergaben bei Schulpräsidienwechsel vor.
Entscheide und Stellungnahmen
Die Fachpersonen der Schulaufsicht haben entsprechend funktionsbezogene Zuständigkeiten vor allem hinsichtlich:
- Bildungssemester
- Gesuche für Privatunterricht
- Rekurse
- Förderkonzepte
- Abweichungen kantonaler Vorgaben
- Umteilungen von Kindern (bei Vorliegen wichtiger Gründe einer anderen Abteilung oder einem anderen Schulort)
- Entwicklungsprojekte
- Finanzierungsgesuche
Aufsichtsverständnis
Der Kanton pflegt eine hohe Teil-Autonomie der Schulgemeinden. Die Schulaufsicht hat entsprechend den Auftrag, die Schulführung in ihrem Handeln subsidiär zu unterstützen und zu befähigen. Die Schulinspektorinnen und -inspektoren und Schulevaluatorinnen und -evaluatoren verschaffen sich einen Überblick über das Schulgeschehen und Einblicke ins Unterrichtsgeschehen und können in besonderen Situationen bei der Beurteilung von Unterrichtseinheiten einer Lehr- oder Fachperson in Absprache mit den Beteiligten beigezogen werden. Die Schulaufsicht setzt sich dafür ein, dass die Beteiligten der Schule ihren Auftrag erfüllen und agiert insbesondere dann aufsichtlich, wenn Gesetzeswidrigkeiten im Raum stehen. Sie kann zur Behebung von Mängeln Weisung erteilen.