Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Meldung Anstellungen an Amt für Volksschule

Die Höhe der Besoldung von Lehrpersonen, schulischer Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie des sonderpädagogischen Fachpersonals (Logopädie und Psychomotrik) ergibt sich mit der Einstufung durch das Amt für Volksschule. Der zu entrichtende Lohn kann auf Grundlage des zugeteilten Lohnbandes und der Lohnposition den Lohntabellen entnommen werden.


Kontakt:
Fachbereich Finanzen Sonderschulen, Dienstleistungen, Einstufung Lehrpersonen
058 345 57 94 | avanstellungenNULL@tg.ch


Neuanstellungen, Austritte und Mutationen (Namensänderungen, Wechsel eines befristeten in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis, Klassenwechsel, neue Diplome) aller Personen im Schuldienst (Lehrpersonen, schulische Heilpädagoginnen und -pädagoginen, DaZ-Lehrpersonen, Fachpersonen für Stütz- und Förderunterricht, sonderpädagogische Fachpersonen sowie Schulleitungen) mit Ausnahme der Unterrichtsassistenzen sind dem Amt für Volksschule mir dem "Formular Neuanstellung öffentliche Schulen" zu melden.

Bitte beachten Sie auch untenstehende Formulare und Merkblätter.

Dokumente Anstellung und Einstufung