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Audit

Das Audit prüft, wie eine Schule die Qualität von Unterricht, Führung und Organisation unter Berücksichtigung aller wichtigen Bezugsgruppen und der gesetzlichen Vorgaben (§ 9 VSV) sichert und weiterentwickelt.


Kontakt:
Stephan Wüthrich | Schulevaluation
Tel. 058 345 58 01 | stephan.wuethrichNULL@tg.ch


Qualitätsrahmen

Beim Audit orientiert sich das Auditteam am Qualitätsrahmen Volksschule Thurgau. Dieser umfasst die drei Bereiche Unterricht, Führung und Organisation. 

Diese Bereiche umfassen mehrere Merkmale mit Kriterien auf vier Entwicklungsstufen (Entwicklungs-, Elementar-, Ziel-, Exzellenzstufe). Diese Stufung enthält eine Entwicklungsperspektive, vom defizitären zum exzellenten Zustand. Die Elementarstufe definiert die normativen Mindestansprüche seitens Kanton. Wenn diese noch nicht erreicht sind, verschriftlicht das Audit-Team konkrete Entwicklungsziele.

Ablauf

Die Schule reicht ihre Selbsteinschätzung entlang der Qualitätsmerkmale des Qualitätsrahmens Volksschule Thurgau ein und begründet diese mit Verweisen auf schulinterne Dokumente.

Darauf erfolgt durch die zuständige Inspektoratsperson eine Fremdeinschätzung, aufgrund derer das Auditteam festlegt, welche Qualitätsmerkmale vertieft geprüft werden sollen.

Anschliessend erhält die Schule den Auftrag, eine Dokumentation zusammenzustellen; diese dient dem Auditteam dazu, sich im Vorfeld der Datenerhebung vor Ort ein erstes Bild zu verschaffen und das Audit zu planen.

Am Audittag legen die Führungsverantwortlichen der Schule vor Ort in einer Präsentation dar, wie sie die Schul- und Unterrichtsqualität sichern und entwickeln. Ergänzend dazu führt das Auditteam mit einer Auswahl an Lehrpersonen Interviews zur Qualitätsarbeit der Schule.

Rückmeldung

Aufgrund der im ganzen Prozess gewonnenen Erkenntnisse werden Feststellungen pro Qualitätsmerkmal sowie allfällige Entwicklungsziele in den Auditfeststellungen festgehalten und im Rahmen einer Rückmeldeveranstaltung mit den Führungsverantwortlichen der Schule geteilt.

Rechtliche Grundlagen

  • § 3 VG: Festlegung und Überprüfung von Qualitätsanforderungen durch den Kanton (unter Anhörung der Schulgemeinden)
  • § 1 VSV: Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung kantonaler Vorgaben und die periodische kantonale Evaluation der Schulen; Mitarbeit der Schulgemeinden bei der Überprüfung.