Basisstufe
Mit einer Basisstufe lässt sich der Übergang zwischen Kindergarten und Primarschule fliessend gestalten und der individuellen Entwicklung und Leistung des Kindes anpassen.
Kontakt:
Brigitta Fegble | Angebote und Entwicklung
Tel. 058 345 58 15 | brigitta.fegbleNULL@tg.ch
Basisstufe auf Grund struktureller Gründe
Im Kanton Thurgau können Schulgemeinden bei Vorliegen struktureller Gründe (Schulstandorte mit tiefen Schülerinnen- und Schülerzahlen im Kindergarten und in der Primarschule) ein Gesuch für das Führen einer Basisstufe stellen.
Die Gesuchsunterlagen sind bis spätestens 1. Oktober vor dem neuen Schuljahresbeginn beim Amt für Volksschule einzureichen.
Weiterbildung
Lehrpersonen des Kindergartens und der Unterstufe, die an einer Basisstufe unterrichten, verfügen über die obligatorisch absolvierte Weiterbildung. Damit werden ihre Kompetenzen im alters- und leistungsdurchmischten Lernen erweitert. Ausgenommen von der obligatorischen Weiterbildung sind Lehrpersonen mit einer Ausbildung in Entwicklung und Bildung für 4- bis 8-jährige Kinder.
Die Weiterbildung wird alle zwei Jahre durchgeführt.
Weitere Informationen: Weiterbildung Basisstufe für Lehrpersonen des Kindergartens und der Unterstufe
Rechtliche Grundlagen
- § 23a und § 23b VSV (Voraussetzungen für die Bewilligung einer Basisstufe, Klassengrössen und stufenspezifische Bestimmungen)
- § 5 Beitragsverordnung (Finanzierung der Basisstufe)
- RSV VS (Voraussetzungen für Lehrpersonen und deren Einreihung)