Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
BEGABUNG IST DA BEI ALLEN
WILL ZUM BLÜHEN KOMMEN
WILL SICH ENTWICKELN
WILL IN BEWEGUNG BLEIBEN
WILL ERKANNT SEIN
WILL ANERKANNT SEIN
WILL GELEBT SEIN
Berti Waldburger
Yvonne Kesseli | Angebote und Entwicklung
Tel. 058 345 58 11 | yvonne.kesseliNULL@tg.ch
Allgemeines
Begabungs- und Begabtenförderung erfolgt gemäss § 37 VSV primär im Regelklassenunterricht. Details regelt das Förderkonzept. Daneben bestehen spezifische Programme, wie:
- Ateliers und Impulsangebote BBF für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler der 3. bis 7. Klassen, durchgeführt an Mittel- und Berufsfachschulen.
- Talentschulen in den Bereichen Sport und Musik
Die Schulgemeinde kann für die Teilnahme an spezifischen Förderprogrammen aller Art Abweichungen im Stundenplan und Absenzen bewilligen. Sie hat hierzu die Zustimmung der Schulaufsicht einzuholen, soweit in einem Semester durchschnittlich mehr als zwei Wochenlektionen betroffen sind.
Die Fachstelle BBF steht Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden sowie Erziehungsberechtigten bei Fragen zur Begabungs- und Begabtenförderung zur Verfügung.
Fachstelle Begabungs- und Begabtenförderung
Die Fachstelle Begabungs- und Begabtenförderung BBF unterstützt Schulen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte mit folgenden Angeboten:
- Auskünfte und Beratungen zu verschiedenen Fragen zur Begabungs- und Begabtenförderung
- Beratungen zu Fördermöglichkeiten und -massnahmen
- Bereitstellen von Fördermaterialien für den Unterricht
- Unterstützung bei BBF-Konzeptentwicklungen
- Impulsreferate und Workshops
Kontakt: Fachstelle BBF | Yvonne Kesseli | 058 345 58 11 | yvonne.kesseli@tg.ch
Begabungs- und Begabtenförderung im Kanton Thurgau
In den folgenden Broschüren finden Sie alle Informationen, Hinweise und Anregungen zur Begabungs- und Begabtenförderung auf allen Stufen der Volksschule. Die Broschüren wurden 2024 aktualisiert und stehen nur online zur Verfügung.
Rechtliche und fachliche Grundlagen: | |
|
|
Leitfaden für Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen: | |
|
|
Leitfaden für Erziehungsberechtigte: | |
|
Kantonale Angebote BBF
Ateliers und Impulsangebote
Die kantonalen Angebote BBF umfassen Semesterkurse (Ateliers, ab 3. Klasse) und einmalige Einblicke in ein neues Thema (Impulsangebot, ab 5. Klasse) sowie mit dem Projektcoaching eine punktuelle Projektbegleitung für sehr leistungsfähige Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarschule.
BBF-Materialien
Die Fachstelle BBF stellt auf Wunsch bedarfsorientierte für einzelne Schülerinnen und Schüler Fördermaterialien zur Verfügung.
Die Förderkoffer für lernstarke Kinder und Jugendliche sowie die Fördertaschen Brettspiele sind Angebote für den schulhausinternen BBF-Unterricht oder die ganze Klasse.
Aktuelle Informationen
Hier wird regelmässig über interessante Aspekte, Entwicklungen und Weiterbildungs-angebote zur Begabungs- und Begabtenförderung informiert.
Begabtenförderung Sport, Musik und Tanz
Die Grundlagen der Begabtenförderung in Sport, Tanz und Musik sind in einem Rahmenkonzept geregelt.
Talentschulen bieten besonders talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre schulische Ausbildung mit der Entwicklung im Sport oder in der Musik zu verbinden. Die Jugendlichen besuchen den Unterricht in regulären Klassen. Der Stundenplan ist so angepasst, dass Zeit für das Training oder das Üben mit dem Instrument bleibt, ohne dass das schulische Lernen zu kurz kommt. Das Training erfolgt in der Regel vor Ort durch speziell verpflichtete Trainer. Auch Teile des Musikunterrichts finden an den Schulen statt. Der Instrumentalunterricht wird meist an der örtlichen Musikschule besucht.
Derzeit bestehen im Thurgau folgende Angebote:
- Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri - Swiss Volley Talent School
- Sekundarschulgemeinde Arbon - Sporttagesschule Handball und Begabtenförderung Musik
- Volksschulgemeinde Bürglen - Swiss Olympic Partner School für begabte Fussballerinnen und Fussballer
- Volksschulgemeinde Erlen Sporttagesschule für Begabte im Unihockey.
- Sekundarschulgemeinde Frauenfeld Sporttagesschule für Eishockey und Einzelsportlerinnen und Einzelsportler
- Sekundarschulgemeinde Weinfelden Begabtenförderung Tanz und Musik
Die zuständigen Sportverbände und der Verband der Thurgauer Musikschulen überprüfen, ob die Kriterien für den Besuch der öffentlichen Talentschulen erfüllt sind.
- Nationale Elitesportschule NET Kreuzlingen Privat geführte Swiss Olympic Sport School für Nachwuchstalente auf nationalem Niveau. Der Kanton Thurgau gewährt Kostengutsprachen für besonders begabte Thurgauer Jugenliche. Auskuft erteilt das Sportamt.
- In besonderen Fällen finanziert der Kanton den Besuch ausserkantonaler Talentschulen. Entsprechende Gesuche sind an das Amt für Volksschule zu richten. Nutzen Sie dazu dieses Formular.
- Anschlusslösungen auf Sekundarstufe II bieten die Kunst- und Sportklasse der Pädagogischen Mittelschule in Kreuzlingen sowie das privat geführte Sport-KV in Kreuzlingen.
Absenz aufgrund Teilnahme Förderprogramme
- Soweit in einem Semester durchschnittlich Absenzen von mehr als zwei Wochenlektionen betroffen sind, ist die Zustimmung der Schulaufsicht einzuholen.
- Das Formular kann digital ausgefüllt und an alle Stellen mit Bitte um Einschätzung weitergeleitet werden. Die Verantwortung für die Prozessschritte liegt bei der Schulleitung.
- Fällt der Entscheid der Schulleitung negativ aus, kann mit ordentlichem Rechtsmittel ein Entscheid der Schulbehörde verlangt werden.
Absenzen einer Schülerin/eines Schülers aufgrund Teilnahme an einem spezifischen Förderprogramm
Unterstützungsangebot Förderkonzepte BBF
Angebote Förderkonzepte BBF
Wir unterstützen die Schulgemeinden bei der der Überprüfung Ihrer Förderkonzepte im Bereich BBF mit Hinweisen und Musterkonzepten.
Gerne können Sie bei der Fachstelle auch konkrete Praxisbeispiele anfordern oder sich vor Ort beraten lassen.
- Linkliste Support FöKo BBF AV 2020
- Inhaltsverzeichnis Checkliste BBF Konzept AV 2020
- Beispiel Konzept BBF mit Satzbausteinen AV 2019
- Good-Practice Beispiele BBF Elemente FöKo 2020
Rechtliche Grundlagen
Begabungs- und Begabtenförderung erfolgt gemäss § 37 VSV primär im Regelklassenunterricht.