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Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)

BEGABUNG IST DA BEI ALLEN
WILL ZUM BLÜHEN KOMMEN
WILL SICH ENTWICKELN
WILL IN BEWEGUNG BLEIBEN
WILL ERKANNT SEIN
WILL ANERKANNT SEIN
WILL GELEBT SEIN
Berti Waldburger


AnkerKontakt:
Yvonne Kesseli | Angebote und Entwicklung
Tel. 058 345 58 11 | yvonne.kesseliNULL@tg.ch


Allgemeines

Begabungs- und Begabtenförderung erfolgt gemäss § 37 VSV primär im Regelklassenunterricht. Details regelt das Förderkonzept. Daneben bestehen spezifische Programme, wie:

Die Schulgemeinde kann für die Teilnahme an spezifischen Förderprogrammen aller Art Abweichungen im Stundenplan und Absenzen bewilligen. Sie hat hierzu die Zustimmung der Schulaufsicht einzuholen, soweit in einem Semester durchschnittlich mehr als zwei Wochenlektionen betroffen sind.

Die Fachstelle BBF steht Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden sowie Erziehungsberechtigten bei Fragen zur Begabungs- und Begabtenförderung zur Verfügung.

Fachstelle Begabungs- und Begabtenförderung

Die Fachstelle Begabungs- und Begabtenförderung BBF unterstützt Schulen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte mit folgenden Angeboten:

  • Auskünfte und Beratungen zu verschiedenen Fragen zur Begabungs- und Begabtenförderung
  • Beratungen zu Fördermöglichkeiten und -massnahmen
  • Bereitstellen von Fördermaterialien für den Unterricht
  • Unterstützung bei BBF-Konzeptentwicklungen
  • Impulsreferate und Workshops

Kontakt: Fachstelle BBF | Yvonne Kesseli | 058 345 58 11 | yvonne.kesseli@tg.ch

Begabungs- und Begabtenförderung im Kanton Thurgau

In den folgenden Broschüren finden Sie alle Informationen, Hinweise und Anregungen zur Begabungs- und Begabtenförderung auf allen Stufen der Volksschule. Die Broschüren wurden 2024 aktualisiert und stehen nur online zur Verfügung.

Rechtliche und fachliche Grundlagen:  

  • Kantonale Grundlagen
  • Fachliche Grundlagen
  • Berufliche Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen
Leitfaden für Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen:  

  • Systemische Begabungsförderung
  • Schulische Fördermöglichkeiten
  • Begabungs- und Begabtenförderung im Kindergarten
  • Diagnostik und Identifikation
  • Unerkannte Begabungen
Leitfaden für Erziehungsberechtigte:  

  • Informationen zur Begabungsförderung
  • Erkennen von Begabungen
  • Förderung in der Familie
  • Beratung und Unterstützung
  • Schulergänzende Möglichkeiten
  • Ausserschulische Lernorte

Kantonale Angebote BBF

Ateliers und Impulsangebote

Die kantonalen Angebote BBF umfassen Semesterkurse (Ateliers, ab 3. Klasse) und einmalige Einblicke in ein neues Thema (Impulsangebot, ab 5. Klasse) sowie mit dem Projektcoaching eine punktuelle Projektbegleitung für sehr leistungsfähige Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarschule.

BBF-Materialien

Die Fachstelle BBF stellt auf Wunsch bedarfsorientierte für einzelne Schülerinnen und Schüler Fördermaterialien zur Verfügung.

Die Förderkoffer für lernstarke Kinder und Jugendliche sowie die Fördertaschen Brettspiele sind Angebote für den schulhausinternen BBF-Unterricht oder die ganze Klasse.

Aktuelle Informationen

Hier wird regelmässig über interessante Aspekte, Entwicklungen und Weiterbildungs-angebote zur Begabungs- und Begabtenförderung informiert.

Begabtenförderung Sport, Musik und Tanz

Die Grundlagen der Begabtenförderung in Sport, Tanz und Musik sind in einem Rahmenkonzept geregelt.

Talentschulen bieten besonders talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre schulische Ausbildung mit der Entwicklung im Sport oder in der Musik zu verbinden. Die Jugendlichen besuchen den Unterricht in regulären Klassen. Der Stundenplan ist so angepasst, dass Zeit für das Training oder das Üben mit dem Instrument bleibt, ohne dass das schulische Lernen zu kurz kommt. Das Training erfolgt in der Regel vor Ort durch speziell verpflichtete Trainer. Auch Teile des Musikunterrichts finden an den Schulen statt. Der Instrumentalunterricht wird meist an der örtlichen Musikschule besucht.

Derzeit bestehen im Thurgau folgende Angebote:

Die zuständigen Sportverbände und der Verband der Thurgauer Musikschulen überprüfen, ob die Kriterien für den Besuch der öffentlichen Talentschulen erfüllt sind.

Absenz aufgrund Teilnahme Förderprogramme

  • Soweit in einem Semester durchschnittlich Absenzen von mehr als zwei Wochenlektionen betroffen sind, ist die Zustimmung der Schulaufsicht einzuholen.
  • Das Formular kann digital ausgefüllt und an alle Stellen mit Bitte um Einschätzung weitergeleitet werden. Die Verantwortung für die Prozessschritte liegt bei der Schulleitung.
  • Fällt der Entscheid der Schulleitung negativ aus, kann mit ordentlichem Rechtsmittel ein Entscheid der Schulbehörde verlangt werden.

Absenzen einer Schülerin/eines Schülers aufgrund Teilnahme an einem spezifischen Förderprogramm

Unterstützungsangebot Förderkonzepte BBF

Angebote Förderkonzepte BBF

Wir unterstützen die Schulgemeinden bei der der Überprüfung Ihrer Förderkonzepte im Bereich BBF mit Hinweisen und Musterkonzepten.
Gerne können Sie bei der Fachstelle auch konkrete Praxisbeispiele anfordern oder sich vor Ort beraten lassen.

AnkerRechtliche Grundlagen

Begabungs- und Begabtenförderung erfolgt gemäss § 37 VSV primär im Regelklassenunterricht.