Förderkonzept
Förderkonzepte regeln die sonderpädagogischen Massnahmen in einer Schulgemeinde. Sie werden durch das Amt für Volksschule bewilligt.
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch
Allgemeines
Jede Schulgemeinde erlässt ein Förderkonzept, welches folgende Bereiche regelt:
- Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen von der frühen Kindheit bis Ende der Schulpflicht
- Massnahmen der Begabtenförderung
- Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern
- Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnung von Massnahmen
- Zusammenarbeit aller beteiligten Personen
- Weiterbildung
- Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit der individuellen Massnahmen
Förderkonzepte werden durch die Schulaufsicht bewilligt.
- Merkblatt Anpassungen Förderkonzepte 2019/2020 [135 KB]
- Konzeptraster Förderkonzept ERGÄNZT [188 KB]
Weitere Informationen:
- Glossar Sonderpädagogische Massnahmen / Förderangebote [251.31 KB]
- Merkblatt Überprüfung der Wirksamkeit individueller Massnahmen [pdf, 95.96 KB]
- Merkblatt Begabungs- und Begabtenförderung [2.18 MB]
- Übersicht Angebote Frühe Förderung im Kanton Thurgau
- Bereich Frühe Förderung der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen
Rechtliche Grundlagen
- § 28 VSV
Verwandte Themen
- Sonderpädagogische Massnahmen und Förderangebote
- Aufgabenhilfe
- Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
- Dispensationen
- Höherschwellige Sonderpädagogische Massnahmen
- Lernzielanpassung
- Nachhilfeunterricht
- Nachteilsausgleich
- Niederschwellige Sonderpädagogische Massnahmen
- Repetition
- Schulsozialarbeit
- Sonderklasse