AV-Info 07 | 2024
26. Juni 2024
Allgemeine Informationen
Instrumente zur Selbsteinschätzung im Bereich Schule und Digitalität
Die DEK-Richtlinie Schule und Digitalität setzt den Rahmen für die kontinuierliche Weiterentwicklung in diesem Bereich. Die Schulen richten sich dabei an bestimmten Qualitätsmerkmalen aus und gestalten die Umsetzung entsprechend ihren Möglichkeiten.
Als ersten Umsetzungsschritt führen die Schulen zwischen September 2024 und Juli 2025 eine Selbsteinschätzung durch. Dabei wird herausgearbeitet, welche Ziele ab Schuljahr 2025/2026 in die Entwicklungsplanung aufgenommen werden sollen. Die Schulen können die Durchführung der Selbsteinschätzung frei gestalten. Das AV stellt für die Selbsteinschätzung zwei Instrumente zur Verfügung.
Alle Informationen und Instrumente sind im Faktenblatt Selbsteinschätzung Schule und Digitalität zusammengefasst.
Gesetzeskonforme Vernichtung oder Anonymisierung von besonders
schützenswerten Personendaten aus der Covid-19-Pandemie
Die kantonale Arbeitsgruppe Datenmanagement Covid informiert Sie mit beiliegendem Schreiben über den Auftrag zur Vernichtung von Personendaten im Zusammenhang der Corona-Massnahmen.
Umsetzung Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS)
Im aktualisierten Leitfaden ist neu die "Anleitung zum SVS-Prozess" integriert. Somit finden Sie nun alle Arbeitsschritte rund ums SOVS kompakt in einem Dokument.
Save the Date: SOVS-Auffrischungs-Schulung im September 2024
Am Dienstag, 24. und Mittwoch, 25. September 2024 jeweils von 9:00 - 10:30 Uhr bieten wir eine Online-Schulung mit folgenden Inhalten an:
- Rechnungsstellung im November 2024
- Anpassungen am Prozess für das 2. Erhebungsjahr
- Vorgehen bei Kindergartenrückstellungen, Zu- und Wegzügen, etc.
- Austausch zu Erfahrungen aus dem 1. Umsetzungsjahr
Die Einladung mit Anmeldelink wird im August per Mail an die im Edis-SVS eingetragenen verantwortlichen Personen versendet. Fragen nehmen wir bereits jetzt gerne entgegen: katharina.iseliNULL@tg.ch, 058 345 57 98
Religion und Schule
Die Broschüre „Religion und Schule" wurde aktualisiert. Sie enthält rechtliche und pädagogische Grundlagen und Empfehlungen zu Fragen im Zusammenhang mit Religion und Schule.
Die Fachstelle Religion und Schule der PHTG steht Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulbehörden, Eltern und Religionsfachpersonen für Fragen aus dem Themenbereich «Religion und Schule» offen.
Informationen für Schulleitungen
Lektion für Lerngespräche – Inhaltliche Umsetzung
Den Schulen stehen verschiedene Hinweise und Unterstützungsangebote zur inhaltlichen Umsetzung der Lerngespräche zur Verfügung.
Seitens AV sind dies das Faktenblatt Lerngespräche sowie eine Zusammenstellung von Schulen mit Kontaktpersonen, die bereits Erfahrungen mit Lerngesprächen haben. Die Liste dient der Vernetzung und erleichtert den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Thurgauer Schulen. Die beiden Dokumente finden Sie auf der AV-Website unter Themen A-Z > Lerngespräche > Inhaltliche Umsetzung.
Die fachlichen Grundlagen zu den Lerngesprächen sind auf den Webseiten der PHTG und des Instituts Unterstrass zu finden:
Die Lerngespräche stehen auch im Fokus der September-Ausgabe des Schulblatts und bilden einen Schwerpunkt an der Thementagung AV-PHTG 2025.
Making-Erprobung abgeschlossen - Umsetzungshilfen stehen zur Verfügung
Die dreijährige Making-Erprobung Thurgau ist abgeschlossen. Die daraus gewonnenen Praxiserfahrungen und Arbeitsergebnisse stehen als Umsetzungshilfen auf makerspace-schule.ch zur Verfügung. Sie sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den fünf Pilotschulen Erlen, Weinfelden, Sirnach, Wigoltingen, Nollen und den Hochschulen PHTG und OST. In kurzen Videoportraits geben die Schulen einen Einblick, was "Making" für sie bedeutet.
Die Umsetzungshilfen sind Teil des Unterstützungsangebots des AV zur Umsetzung der Richtlinie Schule und Digitalität. Im Fokus stehen dabei die Qualitätsmerkmale für das Handlungsfeld 2 "Lernen-Begleiten-Lehren".
Interessierte haben zudem die Möglichkeit, sich im Netzwerk Making in der Schule auszutauschen, Neues kennenzulernen und mit- und voneinander zu lernen.
Newsletter Fremdsprachen
Folgende Informationen sind im aktuellen Newsletter Fremdsprachen beschrieben:
- Mit "Key football vocabulary" über die Fussballeuropameisterschaften diskutieren
- Neue Kurzvideos von "1 jour 1 question" zu Fussball und den Olympischen Spielen
- Movetia fördert ab Schuljahr 2024/2025 auch eintägige Klassenaustausche
- Planen Sie jetzt die Teilnahme an der zweiten nationalen Austauschwoche
- Neue Rabatte in Jugendherbergen für Klassenaustausche
- Devinez où je pars en vacances, moi!
Die Informationen stehen auch als laufende Sammlung zur Verfügung.
Frühe interdisziplinäre Online-Beratung für Kindergartenlehrpersonen
«FIO-K»: Ein gemeinsames Beratungsangebot von SPL und KJPD
In Zusammenarbeit mit dem KJPD bieten wir interessierten Kindergartenlehrpersonen zu Beginn des Schuljahrs 2 - 3 Einzelberatungen im online-Format an. Der erste Termin findet in der Regel in der dritten oder vierten Schulwoche statt. Ziel ist es, sich frühzeitig und niederschwellig beraten zu lassen und sich mit herausforderndem Verhalten von Kindern interdisziplinär auseinanderzusetzen. Wissen aus der kinder- und jugendpsychiatrischen sowie der schulpsychologischen Arbeit wird in die Beratung einfliessen.
Fragen und Anmeldungen nimmt Franziska Jeker, Schulpsychologin,
058 345 74 67, franziska.jekerNULL@tg.ch gerne entgegen.
Informationen für Finanzverantwortliche
Besoldungsmeldung 2023 per 30. Juni 2024
Wir bitten Sie, die Meldung sobald möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2024 in EdIS-SV9Fin zu übermitteln. Für die Erfassung steht Ihnen sowohl ein Handbuch als auch eine Kurzanleitung zur Verfügung.
Jahresrechnung 2023 in elektronischer Form in EdIS-SVFin per
30. Juni 2024
Wir bitten Sie, die genehmigte Rechnung (inklusive Verbuchung Aufwand-/Ertragsüberschuss) sobald möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2024 via EdIS-SVFin zu übermitteln.
Schulgemeinden mit ABACUS importieren die bekannte Export-Datei anhand der Schritt-für-Schritt-Arbeitsanleitung selbstständig. Die übrigen Schulgemeinden nehmen die Erfassung gewohnt manuell vor. Für die Erfassung steht Ihnen sowohl ein Handbuch als auch eine Kurzanleitung zur Verfügung.
Zusätzlich ist der Erfolg vor Verbuchung der Verwendung des Ertragsüberschusses inklusive Verwendungszweck manuell zu erfassen (unter "weitere Angaben").
Einreichung Botschaft zur Jahresrechnung 2023 und zum Budget 2024
als PDF per 30. Juni 2024 respektive per 30. April 2024
Wir bitten Sie, die Botschaft zur Jahresrechnung 2023 sobald möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2024 als PDF zu übermitteln (avkfinNULL@tg.ch). Der Termin für die Einreichung der Botschaft zum Budget 2024 und des Finanzplanes ist der 30. April. Sollten Sie diese noch nicht übermittelt haben bitten wir Sie, dies sobald möglich nachzuholen. Physische Exemplare sind nicht einzureichen.
Meldung Anstellung Schulpersonal
Schulgemeinden melden dem AV Neuanstellungen und Mutationen von Schulpersonal gemäss Merkblatt mittels Formular "Neuanstellung öffentliche Schulen". Das Meldeformular wurde in der aktualisierten Version vom Juni 2024 formal und inhaltlich leicht angepasst. Insbesondere können Sie in der Rubrik zur Anstellung neu zwischen unbefristeten, befristeten oder sporadischen Anstellungen auswählen. Alle Angaben finden Sie neu auf einer Seite.
Bitte benutzen Sie ab sofort nur noch das aktualisierte Meldeformular vom Juni 2024. Besten Dank.
Für die Deklaration der Tätigkeiten der Lehrpersonen bitten wir Sie zudem, den Lehrpersonen den Kurzlebenslauf gemäss aufgeschalteter Vorlage des AV zur Verfügung zu stellen (vgl. AV-Info 19 | 2022, Informationen und Unterlagen 2023). Die Tätigkeiten müssen lückenlos aufgeführt werden und die Angaben über Schulen und Aus- und Weiterbildungen vollständig aufgeführt werden. Die Verwendung der Vorlage «Kurzlebenslauf» erleichtert uns die Arbeit. Besten Dank für die Unterstützung.
Die genannten Unterlagen sind abrufbar unter: av.tg.ch > Themen > Anstellungen Schulpersonal > Rubrik "Dokumente Anstellung und Einstufung"
Verbuchung Logopädie für Kinder im Vorschulalter ab 2024
Im Rahmen der Einführung des selektiven Obligatoriums für die vorschulischen Sprachförderung wurde zur Verbuchung aller Beschulungskosten für Kinder im Vorschulalter die Funktion 2118 "vorschulische Förderung" eröffnet. Wir möchten Sie daran erinnern, dass diese Funktion auch für andere Massnahmen im Vorschulalter zu verwenden ist. So ist auch die Logopädie für Kinder im Vorschulalter in der Funktion 2118 und nicht mehr in der Funktion 2110 "Kindergarten" zu verbuchen:
- Vorschulische Logopädie » Funktion 2118
- Beschulung vorschulische Sprachförderung » Funktion 2118
- Administrationskosten und Direktzahlungen vorschulische Sprachförderung » Funktion 2190
Berechnungshilfen / Tools
Diverse Berechnungshilfen und Tools stehen ab Ende Woche für das Jahr 2025 zur Verfügung:
- Berechnung Besoldung Lehrperson
- Berechnung Besoldung Mutterschaftsurlaub
- Finanzplan 2026-30 (Basis Budget 2025)
Veranstaltungen und Angebote
Bildungsangebot AV
Das Kursprogramm bietet Weiterbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten für Schulbehördenmitglieder, Schulverwaltungen und Schulleitungen:
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!
schulblatt.tg.ch
Angebote für Schulen und Lehrpersonen publizieren wir laufend auf schulblatt.tg.ch.
|