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Migration und Schule

Alle Kinder und Jugendlichen besuchen die Volksschule an ihrem Wohnort. Die kostenlose Beschulung erfolgt unabhängig vom Aufenthaltshalt. Die Schulgemeinden und der Kanton unterstützen bei der Integration in die Schule.


Kontakt:
Priska Reichmuth | Angebote & Entwicklung
Tel. 058 345 58 14 | priska.reichmuth@tg.ch


Beschulung vor Ort

Neu zugezogene Kinder und Jugendliche besuchen die Volksschule an ihrem Wohnort. Weitere Auskünfte erteilen die Schulgemeinden vor Ort. Fremdsprachige Jugendliche werden bis und mit dem Schuljahr in die Volksschule aufgenommen, in dem sie das 16. Altersjahr vollenden (Stichtag: 31. Juli).

Mehrsprachige Informationen zum Bildungssystem

Unterstützungsangebote

Für die Schulgemeinden bestehen fachliche Grundlagen zu Unterstützungsangeboten im Bereich Migration und Schule.

Rechtliche Grundlagen

  • Schulpflicht am Wohnort: §§ 1 und 36 Abs. 1  VG
  • Einschulung bis 16: § 34a, Abs. 1 VSV
  • Integrationskurse 1a: § 34a VSV