Strategie Gestaltung Nahtstelle Sek I - Sek II
Das AV arbeitet gemeinsam mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) und dem Amt für Mittel- und Hochschulen (AMH) an der Umsetzung einer Strategie Gestaltung der Nahtstelle Sek I – Sek II.
Kontakt:
Mirjam Staub | Angebote und Entwicklung
058 345 58 17 | mirjam.staubNULL@tg.ch
Überblick und Aktuelles
Die Strategie stärkt den Auftrag der Sek l zur Förderung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Übergang in die Sek II. Sie erhöht die Passung zwischen Schülerinnen und Schülern und der Anschlusslösung durch aussagekräftiges Einschätzen und individuelle Profilierung und fördert den Austausch und die Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten an der Nahtstelle Sek l – Sek ll. Hier finden Sie alle Informationen zur Strategie und den einzelnen Massnahmen sowie Aktuelles zum Stand der Umsetzungsarbeiten.
"Zwischenhalt Nahtstelle" - Regelmässiger Austausch zur
Umsetzung der Strategie Gestaltung Nahtstelle Sek I – Sek II
In regelmässigen Abständen laden die Bildungsämter AV, ABB und AMH Interessierte und Involvierte an der Nahtstelle Sek I – Sek II zu einem "Zwischenhalt" ein. Der "Zwischenhalt" ist eine Art loses, niederschwelliges Soundingboard für die Umsetzung der kantonalen Strategie zur Gestaltung der Nahtstelle Sek I – Sek II. Es bietet sich die Chance, Zwischenergebnisse zu diskutieren und an Lösungsideen zur Umsetzung verschiedener Massnahmen mitzuwirken. An den Anlässen kann unverbindlich nach Möglichkeit und Interesse teilgenommen werden.
- Mittwoch, 06.11.2024, 17:00 - 19:00 Uhr, Einladung mit Link zur Anmeldung
- Mittwoch, 07.05.2025, 17:00, Details folgen
Ab 2025 keine obligatorische Durchführung von Stellwerk 8 mehr
Als erste Massnahme wird per Schuljahr 2024/2025 das Obligatorium zur Durchführung von Stellwerk 8 in der 2. Sekundarklasse aufgehoben (vgl. DEK-Entscheid vom 30. November 2023). Sekundarschulen bestimmen künftig selbst, wie und mit welchen Hilfsmitteln oder Tools sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Übergang in die Sek II gestalten. Stellwerk kann weiterhin freiwillig durchgeführt werden.
Bereits jetzt ist es für Schulen Sek I möglich, das Tool "Kompetenzraster" (z. B. in Kombination mit anforderungsprofile.ch) zur individuellen Förderung und Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Übertritt in die Sek II einzusetzen.
Förderung
Die Schülerinnen und Schüler erfahren eine individuelle Förderung, damit sie die Kompetenzen des Lehrplans Volksschule Thurgau bis zum Ende der Sekundarschule erreichen. Sie sind auf den Übertritt in die berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule vorbereitet. Dazu gehören sowohl das Schliessen von schulischen Lücken als auch das Stärken der überfachlichen Kompetenzen. Dieses Ziel wird umgesetzt mit folgenden Massnahmen:
Die Sekundarschulen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine individuelle und bedürfnisgerechte Förderung im Hinblick auf ihren Übergang in die Sek II. Die Schulen entscheiden selbst, wie sie die Förderung gestalten (z.B. mit Lehrmitteln, Berner Kompetenzraster, Lernfördersystem). Standortbestimmungen und Lernfördersysteme können freiwillig zur individuellen Förderung und zur Gestaltung der Erreichte Meilensteine:
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Der Kanton Thurgau beteiligt sich am EDK-Projekt "SINA: Schulische Instrumente an der Nahstelle". Für interessierte Sekundar- und Berufsfachschulen besteht dabei die Möglichkeit, sich an der Entwicklung und Überarbeitung von Aufgaben im Kompetenzraster zu beteiligen, um diese zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen zu können. Die Koordination der anfallenden Arbeiten übernehmen ABB und AV gemeinsam. Siehe auch Massnahme 9 (unter "Passung") Erreichte Meilensteine:
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Gemeinsam mit Fachpersonen aus der Praxis wird ein Ideenpool aufgebaut mit Good Practice-Beispielen und Gestaltungsmöglichkeiten der Nahtstelle Sek I – Sek II mit besonderem Fokus auf die Berufswahl und den Übergang in eine weiterführende Schule sowie auf die Förderung in der 3. Klasse Sekundarschule. Dieser Ideenpool wird den Sekundarschulen zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt. |
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Das AV prüft die von der EDK unterstützten Selbst- und Fremdbeurteilungsbogen (drittes Element des EDK-Projekts). Diese sind Teil der "Bescheinigung überfachliche Kompetenzen". Sie werden geprüft in Bezug auf deren Einsatzmöglichkeit als Grundlage für die Standortgespräche in der 2. und 3. Klasse, hinsichtlich der gemeinsamen, zielorientierten, individualisierten und motivierenden Gestaltung der 3. Klasse Sekundarschule sowie des Übergangs in die berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule |
Passung
Nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler eine passende Anschlusslösung haben. Um die Passung zwischen den Jugendlichen und der Anschlusslösung zu erhöhen, ist es wichtig, dass Rekrutierende und Verantwortliche in weiterführenden Schulen wissen, welche Aussagen aus den Einschätzungen und Beurteilungen gewonnen werden können (z.B. Sekundarschulzeugnis, Schnupperlehre, Referenzen). Gleichzeitig können die Schülerinnen und Schüler zur Passung beitragen, indem sie sich ein individuelles Profil erarbeiten und dieses sichtbar machen. Dieses Ziel wird umgesetzt mit folgenden Massnahmen:
Das AV weist mittels verstärkter Information auf Wege zur Generierung von aussagekräftigen Einschätzungen (z.B. Zeugnisse, Schnupperlehre, Referenzen) hin und schafft Transparenz über deren Informationsgehalt und Aussagekraft. |
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In der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen wird das Beurteilen und das Erstellen des Schulzeugnisses zu einem ständigen Thema. |
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AV und ABB weisen auf die Wichtigkeit persönlicher, schulischer und ausserschulischer Kompetenznachweise insbesondere für Bewerbungsverfahren hin. Entsprechende Informationen werden für Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen zusammengestellt |
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Zur individuellen Profilierung der Schülerinnen und Schüler prüft das AV den Nutzen der "Bescheinigung überfachliche Kompetenzen" als Beilage für die Bewerbungsunterlagen. Es handelt sich dabei um das dritte Element des EDK-Projekts. Aufgrund der aktuell im Kanton laufenden Umsetzungsarbeiten der Schulen zur Beurteilung wird diese Prüfung jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. |
Austausch
Hinsichtlich einer guten Fassung zwischen Jugendlichen und Anschlusslösung wird der regelmässige Austausch gefördert und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure an der Nahtstelle Sek l - Sek II verstärkt. Berufliche Orientierung und Berufswal sowie der Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Sek II gelingen im Zusammenspiel verschiedener Partner am besten. Voraussetzung dafür ist, dass diese sich kennen und in einem Dialog über ihre unterschiedlichen Interessen, Bedürfnisse und Erwartungen stehen. Dieses Ziel wird umgesetzt mit folgenden Massnahmen:
Für Sekundar- und Berufsfachschulen besteht die Möglichkeit, sich an der Weiterentwicklung des Kompetenzrasters zu beteiligen. Für die gemeinsame Entwicklung und Überarbeitung von Aufgaben im Kompetenzraster sowie für die Arbeiten zu dessen Weiterentwicklung werden Gefässe geschaffen, die den Austausch zwischen den Akteuren der beteiligten Schulen sowie die Zusammenarbeit von AV und ABB fördern. |
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Gefässe für den Austausch und die Zusammenarbeit von Vertretenden aus Sekundarschulen, Lehrbetrieben / Verbänden und Berufsfachschulen sowie zwischen Sekundarschulen und Mittelschulen werden gestärkt oder neu geschaffen. Erreichte Meilensteine: |
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Gemeinsam mit Fachpersonen aus der Praxis wird ein Ideenpool aufgebaut mit verschiedenen Good Practice-Beispielen und Gestaltungsmöglichkeiten der Nahtstelle Sek I – Sek II mit besonderem Fokus auf die gemeinsame, regional-lokale Gestaltung des Berufswahlprozesses. Dieser Ideenpool wird den Schulen Sek I zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt. |
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Die Bildungsämter (AV, AMH, ABB) arbeiten bei Themen rund um die Nahtstelle Sek I – Sek II verstärkt zusammen. Erreichte Meilensteine:
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Rechtliche Grundlagen
- § 13 VG: Auftrag zur Vorbereitung auf die berufliche Bildung und weiterführende Schulen