Planung und Durchführung
Schrittweiser Ablauf für Schulgemeinden
Für die Durchführung im Regelbetrieb ist mit einem Grundaufwand zu rechnen, der abhängig ist von der Grösse der Schulgemeinde und der Anzahl von Kindern, die zum Besuch eines Angebots verpflichtet werden. Aufwändig gestalten kann sich insbesondere das Nachfassen bei den Familien, die auf die einzelnen Briefe nicht reagieren. Erfahrungswerte aus anderen Kantonen zeigen, dass mit diesem zusätzlichen Aufwand bei rund 15 % aller Angeschriebenen zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass rund ¼ der Kinder einen Förderbedarf aufweisen.
Der Kanton Thurgau unterstützt die Schulgemeinden bei den Vorbereitungsarbeiten in der Aufbauphase und bei der konkreten Umsetzung. Dies erfolgt durch Schulungen der zuständigen Personen in den Schulgemeinden, das Bereitstellen von Vorlagen und Beratung durch die Koordinations- und Supportstelle vorschulische Sprachförderung. Ein Leitfaden mit einer praktischen Anleitung und weiterführenden Informationen steht auf der Webseite zur Verfügung.
Folgende Schritte sind im Aufbau in der Schulgemeinde relevant:
Schritt 1: Vorbereitung
- Klärung Projektleitung, Projektmitarbeitende (strategisch/operativ)
- Planung der Projektschritte mit Zuständigkeit (schriftlich, ggf. mittels Konzept) und Budget erstellen
- Analyse des Bedarfs anhand der Zahlen Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Kinderzahlen
- Analyse der möglichen Angebote (Kita, Spielgruppe, Tagesfamilie, eigene Angebote)
- Leistungsvereinbarungen mit Anbietern
Schritt 2: Ablauf Erhebung und Durchführung
- Erfassung der Daten aller 3-jährigen Kinder in der Schulverwaltungssoftware (Edis-SVS) bis 1. Dezember 2023
- Januar 2024 bis März 2024 Prozess Sprachstandserhebung
- Februar 2024 bis März 2024 Mitteilung der Ergebnisse und Aufforderung zur Anmeldung in ein Angebot
- März 2024 bis April 2024 Koordination und Einteilungskontrolle in die Angebote
Schritt 3: Start Vorschulische Sprachförderung
- Ab Schuljahr 2024/2025 besuchen Kinder mit Deutschförderbedarf für ein Jahr ein Angebot mit alltagsintegrierter Sprachförderung
Abrechnung und Rechnungsstellung an die Koordinationsstelle (AV) jeweils Ende Juni und Ende November
Vorbereitung und Weiterbildung der Anbieter
Die Anbieter schliessen eine Leistungsvereinbarung mit der Schulgemeinde ab. Unter Dokumente und Grundlagen finden sich entsprechende Musterverträge.
Zuständig für Fragen zu der Richtlinie mit Anhang 1 und 2 und den Leistungsvereinbarung:
- für Schulgemeinden: Koordinations- und Supportstelle vorschulische Sprachförderung
- für Spielgruppen: FKS-Thurgau
- für Kitas und TFO: Pflegekinder- und Heimaufsicht
Gemäss der Richtlinie vorschulische Sprachförderung, Anhang 1 müssen Angebote der vorschulischen Sprachförderung mindestens 16 Stunden Weiterbildung zum Thema Sprachförderung nachweisen können (Pflicht gilt nur für Gruppenleitung).
Folgende Weiterbildungen werden subventioniert:
- Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales (BfGS) Weinfelden
Name: Weiterbildung vorschulische Sprachbildung
Umfang: 16h (Basis- und Umsetzungsmodul)
Daten und Anmeldung finden Sie hier.
Preis: kostenlos (Fr. 400 werden vom Amt für Volksschule übernommen)
- IG Spielgruppen Bildung
Name: Zertifikat Sprache und Integration (Modul 1 bis Modul 4)
Umfang: 46 Stunden Unterricht, 24 Stunden Selbststudium inklusive Praxisbesuch
Daten und Anmeldung finden Sie hier
Preis: Fr. 1'260 statt Fr. 1'660 (Fr. 400 werden vom Amt für Volksschule übernommen, wenn das Zertifikat im Zeitraum von August 2023 bis Juli 2025 abgeschlossen wird)
Wenn Sie Interesse an einer Weiterbildung haben, können Sie sich direkt beim BfGS oder bei der IG Spielgruppen Bildung anmelden. Es gelten die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsanbieter. Die Anrechnung der Vergünstigung erfolgt via die Weiterbildungsanbieter. Pro Person wird nur eine Weiterbildung subventioniert.