Schulpsychologisches und logopädisches Angebot
Der schulpsychologische und logopädische Dienst des Kantons Thurgau unterstützt Eltern und Schulen bei Fragen zur Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Wir sind eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Unsere Angebote sind grundsätzlich kostenlos.
Kontakt Regionalstellen:
- Amriswil: Amt für Volksschule, Kirchstrasse 1, 8580 Amriswil
058 345 74 60 | info.splNULL@tg.ch - Frauenfeld: Amt für Volksschule, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld
058 345 74 30 | info.splNULL@tg.ch - Kreuzlingen: Amt für Volksschule, Konstanzerstrasse 13, Postfach 1835, 8280 Kreuzlingen
058 345 74 80 | info.splNULL@tg.ch
Angebote
- Schulpsychologische und logopädische Abklärungen (schriftliche Anmeldung erforderlich)
- telefonische Beratung für Eltern und schulische Fachpersonen (ohne Anmeldung)
- präventive Angebote, z.B.
- PAULA-K
- FIO-K (Frühe interdisziplinäre Online-Beratung für Kindergartenlehrpersonen) AV-Info 09 | 2023
- BindA (Bindungsorientiertes Arbeiten) im Aufbau
- Einzel- oder Gruppenberatung in Schuleinheiten (z.B. Schulhaus-Sprechstunden)
- Austauschtreffen in den Regionalstellen (schulische Fachpersonen und Kooperationspartner)
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. In einem gemeinsamen Gespräch informieren wir Sie über unsere Angebote.
So gehen wir vor
Eine schulpsychologische oder logopädische Abklärung erfasst verschiedene Entwicklungsbereiche und bezieht das Lebensumfeld des Kindes oder des Jugendlichen mit ein. Die jeweilige Fragestellung beantworten wir anhand von:
- Gesprächen mit Eltern und Kind, Lehrpersonen sowie anderen Fachpersonen
- Unterrichtsbeobachtungen, Beobachtungen von Spielsituationen
- Testdiagnostischen Resultaten
Wir führen Auswertungs- und Beratungsgespräche, meistens mit allen Beteiligten. Bei Bedarf leiten wir Sie an andere Fachstellen weiter.
- Flyer Schulpsychologie und Logopädie (SPL) [1.08 MB]
- Schulpsychologische Abklärung - Fragen und Antworten [204 KB]
- Logopädische Abklärung - Fragen und Antworten [165 KB]
- Merkblatt Sonderschulung [155 KB]
Anmeldung
Sie möchten Ihr Kind, eine Schülerin oder einen Schüler für eine schulpsychologische oder logopädische Abklärung anmelden? Nutzen Sie dazu unsere Anmeldeformulare. Die Formulare decken eine breite Zielgruppe ab (Vorschulalter bis 18 Jahre). Uns ist bewusst, dass nicht für jede Stufe alle Fragen passend sind.
Sie fragen sich, ob eine Anmeldung angezeigt ist oder welche beraterische Institution ein passendes Angebot machen kann? Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie.
Anmeldeformulare
- Anmeldung Schulpsychologie_Word [69 KB]
- Anmeldung Schulpsychologie_PDF [225 KB]
- Anmeldung Logopädie_Word [66 KB]
- Anmeldung Logopädie_PDF [234 KB]
Was ist uns wichtig
- Vollständige und korrekte Angaben zu den Personalien (Schulgemeinde, Schulhaus, Geburtsdatum, Beistandschaft…). Beachten Sie die grau hinterlegten Felder.
- Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen werden nicht bearbeitet.
- Knappe und klare Fragestellung, inklusive allfälliger Arztberichte und Zeugnisse
- Unterschriften aller Auftraggeber zwingend (inkl. Schulleitung). Ausnahmen: Anmeldung ohne Schule, Anmeldungen für Kinder aus dem Vorschulbereich.
- Beachten Sie unsere Anmeldefristen:
- Sonderschulbedarf bis 31. Dezember.
- allgemeine Fragestellungen in der Schulpsychologie bis 31. März
(Bearbeitung jeweils bis Ende Juli) - Nutzen Sie das sichere Kontaktformular für die Übermittlung.
Was ist wichtig für Sie
Fragestellungen Schulpsychologie
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zu:
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Einschulungs- und Übertrittsfragen
- Rechenstörung
- Lese-/Rechtschreibstörung
- Begabungs- und Begabtenförderung
- Überspringen einer Klasse
- Verhaltensauffälligkeiten
- Sonderschulung
- vorzeitiger Schuleintritt
Fragestellungen Logopädie
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zu:
- Sprachentwicklung im Vorschulalter
- Aussprache, Satzbau, Wortschatz
- Sprachverständnis
- Redefluss
- Stimme
- Erwerb der Schriftsprache
- Sprache und Sprechen im Zusammenhang mit anderen Entwicklungsauffälligkeiten und/oder Erkrankungen
Ab Schuljahr 2024/2025 besteht für fremdsprachige Kinder ein selektives Obligatorium zur vorschulischen Sprachförderung. Zur Frühen Sprachförderung verweisen wir auch auf die ensprechenden Seiten der Fachstelle Kind, Jugend und Familie und der Pflegekinder- und Heimaufsicht.