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Bildungssemester Lehrpersonen

» Betrifft nur Lehrpersonen

Das besoldete Bildungssemester soll einen Perspektivenwechsel ermöglichen. Es ermöglicht, Distanz zum Schulalltag zu gewinnen und sich eine Zeit lang in einer anderen Rolle zu bewegen. Gezielte Weiterbildung bringt einem fachlich auf den neusten Stand und erweitert den gewohnten Blickwinkel durch neue Sichtweisen und Erfahrungen. Weiterbildung heisst auch, eigene Haltungen, Gewohnheiten und Einstellungen zu hinterfragen, Neues auszuprobieren, den Horizont zu erweitern, sich neuen Herausforderungen zu stellen und diesen Stand zu halten. Es geht aber auch darum aufzutanken, sich zu stärken, um mit frischem Elan, neuen Ideen und wacher Berufsfreude in den Schulalltag zurückzukehren.


Kontakt:
Bettina Suter | Fachbereich Finanzen Sonderschulen, Dienstleistungen, Einstufung Lehrpersonen
058 345 57 81 | bettina.suterNULL@tg.ch


Anspruch und Besoldung

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf ein Bildungssemester besteht lediglich für Lehrpersonen. Wichtigste Voraussetzungen für die Gewährung des Bildungssemester:

  • Mind. 10 Jahre im thurgauischen Schuldienst unterrichtet, mit einem Durchschnittspensum von wenigstens 50 %, davon die letzten 5 Jahre ohne Unterbruch und unmittelbar vor dem Urlaub. War die Lehrperson in den letzten 5 Jahren als Schulleitung tätig, kann von den Voraussetzungen „die letzten 5 Jahre ohne Unterbruch und unmittelbar vor dem Urlaub“ abgesehen werden. In diesem Fall wird die Unterrichtstätigkeit vor der Schulleitertätigkeit berücksichtigt;
  • Nachweis bisheriger Weiterbildung während der unterrichtsfreien Zeit;
  • Das Bildungssemester ist in der Regel bis zum 55. Altersjahr anzutreten;
  • Die Stellvertretung muss sichergestellt sein;
  • Verpflichtung für 3 weitere Jahre im Kanton Thurgau zu unterrichten oder als Schulleitung tätig zu sein. Falls dies nicht eingehalten wird, muss die Lehrperson die Kosten anteilsmässig rückerstatten;
  • Das Bildungssemester beträgt maximal sechs Monate;
  • Die Schulbehörde bestätigt ihre Unterstützung schriftlich.

Das besoldete Bildungssemester wird vom Departement für Erziehung und Kultur bewilligt. Anlaufstelle ist das Amt für Volksschule, Abteilung Schulaufsicht.

Richtlinie

NEU: überarbeitete Richtlinie Bildungssemester, gültig ab 1. August 2023

Die Richtlinien betreffend Bildungssemester für Lehrpersonen an der Volksschule und an Sonderschulen wurde überarbeitet. In etlichen Bereichen wurden Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen, darunter insbesondere folgende Aspekte:

  • Die Lehrperson hat ihre Absicht zur Absolvierung des Bildungssemesters der Schulbehörde in der Regel mindestens zwei Jahre im Voraus mitzuteilen.
  • Obligatorische Kurse und Weiterbildungen innerhalb der Schule werden zur Anerkennung der bisherigen Weiterbildung nicht mehr berücksichtigt.
  • Spesen für das Bildungssemester und übrige Kosten trägt die Lehrperson.

Besoldung

Die Besoldung während des Bildungssemesters richtet sich nach dem durchschnittlichen Pensum im Kanton Thurgau der letzten 10 vor dem Urlaub unterrichteten Kalenderjahre.

Berücksichtigt wird die Unterrichtstätigkeit (Regelunterricht, Integrative Förderung exklusive Funktionszulagen). Die Tätigkeit als Schulleitung, im übrigen Förderbereich oder als sonderpädagogisches Fachpersonal wird für die Besoldung während des Bildungssemesters sowie für die Berechnung des Anspruchs nicht berücksichtigt.

Wurde in den letzten 10 Jahren während einer Zeitspanne nicht unterrichtet beziehungsweise nur einer Tätigkeit als Schulleitung oder im übrigen Förderbereich nachgegangen, wird dieser Zeitraum ausgeblendet. Das heisst die Unterrichtstätigkeit vor und nach diesem Zeitraum wird für die Besoldung berücksichtigt.

Die Besoldung wird von der Schulgemeinde ausgerichtet, kann jedoch vom Kanton zurückgefordert werden. 

Rückzahlung

Die Lehrperson verpflichtet sich für 3 weitere Jahre im Kanton Thurgau zu unterrichten oder als Schulleitung tätig zu sein. Wird das Pensum in dieser Zeit reduziert, wird die Pflichtzeit proportional auf 4 Schuljahre verlängert. Wobei der Schuldienst für angebrochene Semester vollständig zu leisten ist. Ein Unbezahlter Urlaub von über 30 Tagen in der Pflichtzeit verlängert diese ebenfalls entsprechend.

Wir diese Pflichtzeit nicht eingehalten, sind die Kosten des Bildungssemesters anteilsmässig für die nicht geleistete Zeit zurückzuzahlen.


Planung und Ablauf

Zur Planung eines Bildungssemesters nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Schulaufsicht Kontakt auf.

Folgender schematischer Ablauf informiert Sie genauer über das Vorgehen:

1. Phase: Berechtigung / Abklärung (2 Jahre vor Bildungssemester)

» Voraussetzungen

Falls Sie alle Punkte positiv beantworten können, sind die Voraussetzungen für ein besoldetes Semester gegeben und Sie können sich der Planung der Weiterbildung widmen.

Abklärungen betreffend Lohn und Anzahl Weiterbildungswochen
Kontakt: Bettina Suter | bettina.suterNULL@tg.ch | 058 345 57 81

Ideen / Wünsche für Bildungssemester sammeln

  • Eigene Vorstellungen für die Ziele und Inhalte des Bildungssemesters entwickeln.
  • Bei Interesse an der Langzeitweiterbildung, nehmen Sie Kontakt mit der Pädagogischen Hochschule St. Gallen (PHSG) in Rorschach auf.

Bewilligung durch Schulleitung und Schulbehörde

  • Mit der Schulleitung den Weiterbildungsbedarf ermitteln
  • Antrag um Gewährung des Bildungssemesters an die Schulbehörde → 2 Jahre vor Start des Bildungssemesters

Die Schulberatung bietet den Lehrpersonen eine individuelle Beratung für die Planung und Präzisierung ihrer Weiterbildungsanliegen an.

2. Phase: Grobplanung (6-12 Monate vor Bildungssemester)

Grobplanung erstellen

  • Füllen Sie das Formular Bildungssemester Grobplanung aus.
  • Weitere Informationen zum Formular finden Sie auf dem dazugehörigen Merkblatt:  Bildungssemester Grobplanung Hinweise.
  • Das Formular ist mindestens 6 Monate vor Start des Bildungssemesters an die Schulaufsicht (zuständige Inspektoratsperson) zu senden. Darauf folgt ein Gespräch zwischen Lehrperson, Schulleitung und Schulaufsicht. Die Schulaufsicht erteilt im Anschluss die Genehmigung der Grobplanung.

3. Phase: Detailplanung (bis 4 Monate vor Bildungssemester)

Detailplanung erstellen

  • Damit sich Schulleiter, Schulbehörde und die Schulaufsicht ein Bild der geplanten Weiterbildung machen können, muss ein Dossier der geplanten Weiterbildung erstellt werden.
  • Alle Angaben zum Inhalt des Dossiers finden Sie auf dem Informationsblatt.
  • Das Dossier ist spätestens vier Monate vor dem Bildungssemester bei der Schulleitung einzureichen.

Prüfung des Dossiers

  • Die Schulleitung überprüft das Dossier Detailprogramm auf Übereinstimmung mit der Grobplanung sowie auf Vollständigkeit. Die Schulleitung erstellt ihre Stellungnahme zum vorliegenden Dossier mittels Formular Stellungnahme Schulleitung.
  • Anschliessend stellt die Schulleitung das vollständige Dossier dem Amt für Volksschule zur Weiterbearbeitung zu. Das Dossier ist als ein einziges zusammenhängendes PDF-Dokument elektronisch an das Amt für Volksschule, Sekretariat Schulaufsicht, einzureichen.

Kontakt: Bettina Suter | bettina.suterNULL@tg.ch | 058 345 57 81

Entscheid abwarten

  • Spätestens einen Monat vor dem Bildungssemester erhalten Sie den Entscheid des Departements für Erziehung und Kultur mit der definitiven Bewilligung für Ihr besoldetes Bildungssemester.

4. Phase: Bildungssemester

In dieser Phase absolvieren Sie Ihr geplantes Bildungssemester.

5. Phase: Nachbearbeitung Lehrperson (2 Monate nach Bildungssemester)

Berichterstattung

Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungssemesters ist die Lehrperson zur Abgabe eines Berichts über das Semester verpflichtet. Abgabetermin ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bildungssemesters (jeweils Ende März / September).

  • Mit der Berichterstattung ist Rechenschaft über die Weiterbildung abzulegen.
  • Der Bericht gibt Auskunft über den Verlauf und die Ziele des Bildungssemesters.
  • Auf die gewählten Entwicklungsschwerpunkte wird inhaltlich vertieft eingegangen.
  • Die Weiterbildungsaktivitäten werden beschrieben, ausgewertet und reflektiert.
  • Persönliche Auseinandersetzung und Einschätzungen der Weiterbildung werden schriftlich festgehalten.
  • Es soll aufgezeigt werden, wie neu erworbene Kenntnisse und Erfahrungen in den Berufsalltag integriert werden können.
  • Informationen zu formalen wie auch zu inhaltlichen Vorgaben finden Sie auf dem Merkblatt zur Berichterstattung Bildungssemester Vorgaben Bericht [83.37 KB]
  • Der Schulleitung steht zur optimalen Auswertung des Berichts und als Vorbereitung für das Reflexions- und Auswertungsgespräch mit der Lehrperson dieser Auswertungsbogen als Hilfsinstrument zur Verfügung.

Auswertungsgespräch

Auf Grundlage des Berichts findet ein Reflexions- und Auswertungsgespräch zwischen der Lehrperson und der Schulleitung statt.

  • Hauptzweck: Überprüfung der Zielerreichung in den drei Gebieten mit den gesetzten Schwerpunkten und die Umsetzung des Gelernten in die Berufspraxis
  • Festlegung, welche Ergebnisse und Erkenntnisse des Bildungssemesters für Dritte zugänglich gemacht werden können
  • Überlegungen im Hinblick auf zukünftige Weiterbildungen werden angestellt

Im Anschluss an das Reflexions- und Auswertungsgespräch leitet die Schulleitung den Abschlussbericht an die Schulaufsicht (zuständige Inspektoratsperson) zur Kenntnisnahme weiter.

6. Phase: Nachbearbeitung Schulgemeinde


Rechtliche Grundlagen

411.11 § 50, 411.114 §§ 33, 35, 36, 49, 50, Richtlinie

Rückvergütungsformulare Besoldungsaufwand