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Öffentliches Rechnungswesen

Die Schulgemeinden richten sich in ihrem Finanzwesen nach den Vorgaben des öffentlichen Rechnungswesens.


AnkerKontakt:
Fachbereich Finanzen Schulgemeinden
Tel. 058 345 57 90 | avkfinNULL@tg.ch 


AnkerHRM2

Die Schulgemeinden arbeiten nach dem Harmonisierten Rechnungsmodell HRM2. Die Begrifflichkeiten sind darin der Privatwirtschaft angepasst. Die Bestandesrechnung wird in Bilanz und die Laufende Rechnung in Erfolgsrechnung unbenannt. Die Rechnungslegung soll ein Bild des Finanzhaushaltes geben, welches möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht (true and fair view).

ICT Strategie

Das Projekt EdIS-TG beinhaltet die Bereitstellung, Vereinheitlichung zentral betriebener und vernetzter Softwarelösungen für die Volksschulen Thurgau.

Im Finanzbereich wird dazu ABACUS eingesetzt und die jährlichen Betriebs-, Lizenz- und Supportkosten vom AV übernommen.

Für Schulgemeinden, welche mit der HRM2-Umstellung den Systemwechsel auf ABACUS vornehmen, übernimmt das AV die üblichen Installations- und Schulungskosten. Schulgemeinden, welche erst nach 2018 den Softwarewechsel vornehmen, tragen die Installations- und Schulungskosten selbst.

Rechtliche Grundlagen

Das öffentliche Rechnungswesen ist in der Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden geregelt.

Schulspezifische Regelungen und Unterlagen zum öffentlichen Rechnungswesen