Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Sonderklasse

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, deren Entwicklung in der Regelklasse nicht genügend unterstützt werden kann, können in einer Sonderklasse unterrichtet werden.


AnkerKontakt:
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch


Allgemeines

In einer Sonderklasse erhalten Kinder und Jugendliche eine Förderung gemäss ihren individuellen Fähigkeiten. Sonderklassen haben eine reduzierte Abteilungsgrösse und werden von speziell ausgebildeten Lehrpersonen unterrichtet. Die Schulung in Sonderklassen kann mit teilweisem Unterricht in der Regelklasse verbunden werden.

Sonderklassen haben die Aufgabe, schulbildungsfähige Kinder mit allgemeiner Lernbehinderung oder Verhaltensauffälligkeiten unter Berücksichtigung ihrer Schwierigkeiten gezielt zu fördern. In einer Sonderklasse kann unter Umständen besser auf besondere Lernprobleme und das individuelle Lerntempo eingegangen werden als in einer Regelklasse.

In der Praxis wird häufig der Begriff Kleinklasse verwendet, obwohl das Gesetz diesen Begriff nicht kennt und von Sonderklasse spricht.

AnkerRechtliche Grundlagen

Sonderklassen sind geregelt unter § 34 VSV.