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Auf Grundlage der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen (RSV VS) nimmt das Amt für Volksschule die Besoldungseinreihung und -einstufung aller Lehrpersonen sowie des sonderpädagogischen Fachpersonals der Volksschule vor.

Kontakt:
Fachbereich Finanzen Sonderschulen, Dienstleistungen, Einstufungen 
058 345 57 94 | avanstellungen@tg.ch


Dokumente Anstellung und Einstufung