Bildungsausgaben Sonderschule
2023
Insgesamt 1'110 Schülerinnen und Schüler wurden separativ in einer Sonderschule oder integrativ in einer Regelschule gefördert. Der Anteil an allen Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schule lag bei 3.4 %. Der Nettoaufwand für die Sonderschulung steigt seit einigen Jahren an und lag zuletzt bei 96 Millionen Franken.
Thurgauer Sonderschulen 2023
Sonderschulquote der Kinder und Jugendlichen leicht höher
Kinder und Jugendliche mit Sonderschulbedarf können nach einer schulpsychologischen Abklärung in einer Sonderschule separativ oder in einer Regelschule integrativ gefördert werden. Insgesamt waren im Berichtsjahr 1'110 Schülerinnen und Schüler betroffen. Dies entspricht einer Zunahme von 7 % gegenüber dem Vorjahr und erreicht damit den höchsten Wert seit 25 Jahren. Diese Zunahme betrifft sowohl die integrative als auch die separative Sonderschulung im ähnlichen prozentualen Umfang. Rund ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen mit Sonderschulbedarf werden integrativ in einer Schulgemeinde gefördert.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Sonderschulbedarf lag im Verhältnis zu allen Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schule bei 3.4 %, was dem höchsten Wert seit Beginn der Erhebung vor 26 Jahren entspricht. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 3.2 %. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen stärker angestiegen ist als die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Regelschulen.
Der weitaus grösste Teil der Kinder und Jugendlichen in einer separativen Sonderschulung besuchten eine Thurgauer Vertragsschule. Da der Bedarf an Sonderschulplätzen höher als das im Kanton vorhandene Angebot ist und nicht für alle Kinder und Jugendliche ein passendes Angebot in den Vertragssonderschulen zur Verfügung steht, besuchen Schülerinnen und Schüler auch in ausserkantonalen Sonderschulen und Nicht-Vertragsschulen im Kanton Thurgau den Unterricht. Der Anteil beträgt 14 % und ist um ein Prozentunkt höher als im Vorjahr.
Steigende Ausgaben für die Sonderschulung
Im Gegensatz zu den Schulgemeinden, die den grössten Teil der Ausgaben durch eigene Steuereinnahmen finanzieren, gehen die Kosten für die Sonderschulung vollumfänglich zu Lasten des Kantons. Vom Bruttoaufwand abgezogen werden lediglich Elternbeiträge für die Verpflegung und Beiträge der Kantone, die Kinder und Jugendliche in Institutionen im Kanton Thurgau platzieren. Daraus ergibt sich ein Nettoaufwand für die Sonderschulung von 96 Millionen Franken. Der weitaus grösste Anteil entfällt auf die Thurgauer Vertragssonderschulen mit einem Volumen von 71 Millionen Franken.
Der Aufwand für die Sonderschulung insgesamt steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an, zuletzt sogar um 17 %. Zum einen widerspiegeln sich darin die stark steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen, zum andern haben sich auch die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten von 79'100 Franken auf 86'100 Frankenerhöht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Sonderschulung wird immer herausfordernder und personalintensiver, gleichzeitig steigen auch hier die Kosten im Personalbereich und beim Sachaufwand.
Die Bauten der Sonderschulen werden ebenfalls durch den Kanton finanziert. Dabei werden 55 % der Erstellungs- oder Umbaukosten mittels Direktzahlungen übernommen, der verbleibende Betrag über Abschreibungen gemäss vereinbarter Tarife im individuellen Leistungsvertrag berücksichtigt. Die Investitionsbeiträge fallen sehr unregelmässig an. So wurden per 2022 lediglich 0.3 Millionen Franken und im Jahr 2023 4.7 Millionen Franken ausbezahlt.
Weitere Finanzierungsaufgaben
Der Kanton finanziert für Thurgauer Schülerinnen und Schüler weitere Leistungen im Umfang von gegenüber dem Vorjahr unveränderten 7.7 Millionen Franken. Kinder und Jugendliche mit mehrfachen Behinderungen können für eine bestimmte Zeit während den Schulferien in einer Institution betreut werden, um die Erziehungsberechtigten von ihrer belastenden Betreuungsaufgabe zu entlasten. Ebenso werden die Leistungen der obvita für blinde und stark sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die heilpädagogische Früherziehung sowie die Spitalschulung vom Kanton finanziert. Dabei kann es sich um Sonder- als auch Regelschülerinnen und -schüler handeln.