Beitragsleistungen Regelschulen
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2023
Die steigenden Schülerzahlen in Verbindung mit periodischen Anpassungen der beitragsrechtlichen Rahmenbedingungen liess das prognostizierte Beitragsvolumen auf 57 Millionen Franken ansteigen. Da die Entwicklung der lokalen Steuerkraft gegenüber den Budgetwerten deutlich geringer ausgefallen ist, resultierten Ausgleichsleistungen von 66 Millionen Franken, je hälftig finanziert durch Kanton und finanzstärkere Schulen.
Daten zum Thema
Beitragsleistungen wieder auf Niveau von vor zehn Jahren
Das äusserst starke Schülerwachstum des Vorjahres um nahezu 850 Kinder und Jugendliche in den Regelschulen hat sich 2023 wiederholt und führt nicht unerwartet zu erhöhten Beitragsleistungen. Nebst der Entwicklung der Schülerzahlen ist die lokale Steuerkraft für die Bemessung der Ausgleichsleistungen relevant. Das Beitragsgesetz sieht vor, dass es einer Volksschulgemeinde möglich sein soll, ihren anerkannten Aufwand mit einer Steuerbelastung von 93 Steuerprozenten zu bewältigen.
Während die prognostizierten Schülerzahlen weitgehend eingetroffen sind, entwickelte sich die lokale Steuerkraft in den Gemeinden sehr unterschiedlich und insgesamt deutlich unter den Erwartungen. Dabei akzentuierte sich der generelle Rückstand bei den Steuerveranlagungen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf die Schulen beziehungsweise den Kanton. Zudem beeinflussten Systemumstellungen bei der Quellensteuer die Steuerkraft wesentlich. So mussten die budgetierten Beitragsleistungen von 57 Millionen letztlich auf insgesamt 66 Millionen Franken erhöht werden.
Finanzschwächere Schulen schätzen Planungssicherheit durch kompensierendes Beitragssystem
Die Systematik des kantonalen Beitragsgesetzes wirkt, insbesondere auch in der Konstellation von erhöhtem Aufwand durch mehr Schülerinnen und Schüler bei gleichzeitig limitierten Steuerkraftressourcen. So konnten beispielsweise die Schulen Erlen und Nollen darauf zählen, dass ihre Mehrbelastung mit höheren Beitragsleistungen um zusätzliche acht bis zehn Steuerprozente abgegolten werden konnte. Ein drastischer Rückgang der Steuerkraft in Bussnang-Rothenhausen führte ferner zu Ausgleichsleistungen im Umfang von 58 Steuerprozenten.
Zwecks Abbau von Steuerbelastungsunterschieden leisten Zahlergemeinden Abschöpfungsbeiträge, welche sich gegenüber dem Vorjahr substanziell erhöht haben mit relativem Höchstwert in Horn von 19 Steuerprozenten. In absoluten Werten finanzieren die Schulen Frauenfeld in diesem Jahr mit über acht Millionen Franken einen wesentlichen Anteil der Lastenteilung zwischen Kanton und finanzstärkeren Regelschulen.
Beitragsleistungen der Schulgemeinden in Steuerprozent 2023
Schulen mit den höchsten Beitragsleistungen in Steuerprozent 2023
Horn VSG | -19% |
Warth-Weiningen PSG | -16% |
Salenstein PG | -16% |
Nollen VSG | 52% |
Bussnang Rotenhausen PSG | 58% |
Erlen VSG | 63% |
Noch immer beachtlicher Anteil der Regelschulen finanziell unabhängig
Die Entwicklung der finanziell eigenständigen Schulen hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich erfreulich entwickelt. Vor acht Jahren war erst ein Drittel der Körperschaften unabhängig von ergänzenden Staatsbeiträgen beziehungsweise wurde abgeschöpft. Diese Quote hat sich auf ein aktuelles Niveau von 44 % bewegt, was gegenüber dem Vorjahr jedoch einem Rückgang um vier Prozentpunkte entspricht.
Angestiegene Ausgleichsleistungen für Beitragsempfänger und -zahler
In absoluten Werten liegen die Beitragsleistungen beziehungsweise Gemeindebeiträge der einzelnen Schulen in einer sich ausdehnenden Bandbreite zwischen 9.2 Millionen Franken (Empfänger) und 5.8 Millionen Franken (Zahler). Nebst Schülerwachstum zeichnen insbesondere Veränderungen bei den individuellen Steuerressourcen, die Anpassung der Betriebspauschale infolge Baukostenteuerung sowie der erhebliche Veranlagungsrückstand für diese Entwicklung verantwortlich.
Die gesetzlichen Grundlagen sehen neben der Förderung von leistungsfähigen Schulgemeinden auch eine Annäherung der Steuerbelastungsunterschiede vor. So wird unter anderem die Primarschulgemeinde Warth-Weiningen bei einem lokal genehmigten Steuerfussniveau von tiefen 30 % mit einem Abschöpfungsbeitrag belastet. Ohne diese Zusatzbelastung läge der notwendige Steuersatz zur Bewältigung des Finanzhaushaltes der obligatorischen Schule in Warth-Weiningen bei lediglich 14 %, sechzig Prozentpunkte unter dem aktuell höchsten Wert der Primarschulen.