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2022

Entgegen den Erwartungen sind die ausgerichteten Beitragsleistungen an finanzschwächere Schulen deutlich höher ausgefallen. Die über 46 Millionen Franken führen zu einer kantonalen Budgetabweichung im zweistelligen Prozentbereich, bedingt durch die bescheidenere Entwicklung der Steuerkraft in den Gemeinden.

Beitragsleistungen ziehen nach der Gesetzesrevision 2020 erstmals an

Nachdem in den beiden Vorjahren die beitragsempfangenden Schulen ihre jeweiligen Finanzhaushalte besser eigenfinanzieren konnten, waren im Berichtsjahr mit plus sieben Millionen Franken deutlich höhere Ausgleichsleistungen notwendig. Die rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass es einer Volksschulgemeinde möglich sein soll, ihren anerkannten Aufwand mit einer Steuerbelastung von 93 Steuerprozenten zu bewältigen.

 

Wesentlicher Einflussfaktor für die angestiegenen Aufwendungen war das bereits prognostizierte Wachstum der Schülerzahlen, zusätzlich verstärkt durch die geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine. Letztlich ist damit starkes Schülerwachstum auf eine verhaltene Entwicklung der steuerlichen Ressourcen getroffen. Das Beitragsniveau von rund 46 Millionen Franken wurde letztmals vor sechs Jahren erreicht und dürfte sich in den kommenden Jahren durch diverse Aspekte noch weiter erhöhen.

Volksschulgemeinden mit substanziellen Ausgleichsleistungen

In strukturschwächeren Regionen im Kanton ist die obligatorische Schule verbreitet in der gesetzlich angestrebten Körperschaftsform von Volksschulgemeinden organisiert. Diese decken sämtliche elf Schuljahre ab und sind insbesondere im Oberthurgau wie auch im südlichen Thurgau sehr vertreten. In absoluten Zahlen werden die umfangreichsten Leistungen in Amriswil, Erlen, Bischofszell, Nollen, Münchwilen und Sulgen, jeweils in mehrfacher Millionenhöhe, ausgerichtet.

Beitragsleistungen der Schulgemeinden in Steuerprozent 2022

Regelschulen mit Beiträgen von über zehn lokalen Steuerprozenten wie auch die Anzahl stärker belasteten Zahlergemeinden haben gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Letztere umfassen derzeit Horn, Salenstein, Warth-Weiningen, Bottighofen und Ermatingen, die trotzdem noch zu den steuergünstigsten Standorten zählen.

 

Trend der erhöhten Selbstständigkeit vorübergehend gebrochen

Die Entwicklung der finanziell eigenständigen Schulen hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Vor acht Jahren zählten noch nahezu drei Viertel der Körperschaften zu den Empfängern von Ausgleichszahlungen. Diese Quote hat sich inzwischen auf ein aktuelles Niveau von 52 % reduziert. Gegenüber dem Vorjahr ist eine kleine Gegenbewegung um vier Prozentpunkte festzustellen.

Seit 2020 gibt es in der Beitragssystematik eine überschaubare Gruppe von Schulen, die weder den Status Empfänger noch Zahler einnimmt und aktuell acht Regelschulen umfasst. Diese Konstellation ergibt sich für jene lokalen Verhältnisse, wonach eine Schule grundsätzlich abgeschöpft würde, jedoch aufgrund unterdurchschnittlicher Steuerkraft je Einwohner von der Zahlungspflicht befreit ist.

Schulen mit den höchsten Beitragsleistungen in Steuerprozent 2022

Horn VSG -14%
Salenstein PG -13%
Warth-Weiningen PSG -12%
   
Bichelsee-Balterswil VSG 34%
Nollen VSG 42%
Erlen VSG 55%

Erweiterte Bandbreite der Beitragsleistungen

Im Berichtsjahr hat sich die Bandbreite auf beide Seiten erhöht. Die gesetzlich geregelte Lastenteilung definiert, dass die Hälfte der ausgerichteten Beitragsleistungen mittels Abschöpfungsbeiträgen der finanzstärkeren Schulen finanziert wird. 38 % der Körperschaften leisteten entsprechende Gemeindebeiträge.

Die gesetzlichen Grundlagen bezwecken neben der Förderung von leistungsfähigen Schulgemeinden auch eine Annäherung im Bereich der Steuerbelastungsunterschiede. So wird beispielsweise die Volksschulgemeinde Horn mit einem Abschöpfungsbeitrag im Umfang von 14 Steuerprozenten belastet bei einem lokal genehmigten Steuerfussniveau von 75 %. Ohne diese Zusatzbelastung läge der notwendige Steueransatz zur Bewältigung des Finanzhaushaltes der obligatorischen Schule in Horn im Bereich um 60 %.