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2022

Insgesamt 1'036 Schülerinnen und Schüler wurden in einer Sonderschule separativ oder in einer Regelschule integrativ gefördert. Der Anteil an allen Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schule lag bei 3.2 %. Der Nettoaufwand für die Sonderschulung steigt seit einigen Jahren an und lag zuletzt bei 82 Millionen Franken.

Thurgauer Sonderschulen 2022

Sonderschulquote der Kinder und Jugendlichen unverändert

Kinder und Jugendliche mit Sonderschulbedarf können nach einer schulpsychologischen Abklärung in einer Sonderschule separativ oder in einer Regelschule integrativ gefördert werden. Insgesamt waren im Berichtsjahr 1'036 Schülerinnen und Schüler betroffen. Dies entspricht einer Zunahme von 5 % gegenüber dem Vorjahr und liegt damit wieder unter dem Spitzenwert des Vorjahres von über 6 %. Die Zunahme bei der integrativen Sonderschulung fiel hierbei höher als bei der separativen Sonderschulung aus.

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Sonderschulbedarf lag im Verhältnis zu allen Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schule bei 3.2 %. Dieser Wert hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert, nachdem sich die Anzahl aller Schülerinnen- und Schüler ebenfalls erhöht hat.

 

Der weitaus grösste Teil der Kinder und Jugendlichen in einer separativen Sonderschulung besuchten eine Thurgauer Vertragsschule. Da der Bedarf an Sonderschulplätzen höher als das im Kanton vorhandene Angebot ist und nicht für alle Kinder und Jugendliche ein passendes Angebot in den Vertragssonderschulen zur Verfügung steht, werden Schülerinnen und Schüler auch in ausserkantonalen Sonderschulen und Nicht-Vertragsschulen im Kanton Thurgau unterrichtet. Der Anteil beträgt 13 % und ist nur leicht höher als im Vorjahr.

Steigende Ausgaben für die Sonderschulung

Im Gegensatz zu den Schulgemeinden, die den grössten Teil der Ausgaben durch eigene Steuereinnahmen finanzieren, gehen die Kosten für die Sonderschulung vollumfänglich zu Lasten des Kantons. Vom Bruttoaufwand abgezogen werden lediglich Elternbeiträge für die Verpflegung und Beiträge der Kantone, die Kinder und Jugendliche in Institutionen im Kanton Thurgau platzieren. Daraus ergibt sich ein Nettoaufwand für die Sonderschulung von 82 Millionen Franken. Der weitaus grösste Anteil entfällt auf die Thurgauer Vertragssonderschulen mit einem Volumen von 60 Millionen Franken.

Der Aufwand für die Sonderschulung insgesamt steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an. Zum einen widerspiegeln sich darin die steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen, zum andern haben sich auch die Pro-Kopf-Kosten erhöht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Sonderschulung wird immer herausfordernder und damit personalintensiver, gleichzeitig machen sich die steigenden Kosten im Sachaufwand bemerkbar.

 

Die Bauten der Sonderschulen werden ebenfalls durch den Kanton finanziert. Dabei werden 55 % der Erstellungs- oder Umbaukosten mittels Direktzahlungen übernommen, der verbleibende Betrag über Abschreibungen gemäss vereinbarter Tarife im individuellen Leistungsvertrag berücksichtigt. Die Investitionsbeiträge fallen sehr unregelmässig an. So wurden per 2021 keine und im Jahr 2022 lediglich 0.3 Millionen Franken ausbezahlt, obwohl verschiedene Projekte in Planung sind.

 

Weitere Finanzierungsaufgaben

Der Kanton finanziert für Thurgauer Schülerinnen und Schüler weitere Leistungen im Umfang von 7.7 Millionen Franken, die der Sonderschulung zugeordnet werden. Kinder und Jugendliche mit mehrfachen Behinderungen können für eine bestimmte Zeit in einer Institution betreut werden, um die Erziehungsberechtigten von ihrer ständigen Aufgabe zu entlasten. Ebenso werden die Leistungen der obvita für blinde und stark sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die heilpädagogische Früherziehung sowie die Spitalschulung vom Kanton finanziert. Dabei kann es sich um Sonder- als auch Regelschülerinnen und -schüler handeln.