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Förderkonzept

Förderkonzepte regeln die sonderpädagogischen Massnahmen in einer Schulgemeinde. Sie werden durch das Amt für Volksschule bewilligt.


AnkerKontakt:
Dominique Dupont | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 83 | dominique.dupontNULL@tg.ch


AnkerAllgemeines

Jede Schulgemeinde erlässt ein Förderkonzept, welches folgende Bereiche regelt:

  • Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen von der frühen Kindheit bis Ende der Schulpflicht
  • Massnahmen der Begabtenförderung
  • Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern
  • Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnung von Massnahmen
  • Zusammenarbeit aller beteiligten Personen
  • Weiterbildung
  • Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit der individuellen Massnahmen

Förderkonzepte werden durch die Schulaufsicht bewilligt.

AnkerWeitere Informationen:

AnkerRechtliche Grundlagen

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